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Rund ums Haus

Wohnungskauf: Was ist zu beachten?

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Beim Kauf einer Eigentumswohnung gibt es einiges zu beachten. Foto: MZ-Bau

Was gehört der Gemeinschaft?

Seit Jahren boomt der Immobilienmarkt. Zum einen gibt es wegen der geringen Zinsen die Möglichkeit der günstigen Finanzierung. Zum anderen ist Eigentum immer noch eine sichere Anlage für die eigene Altersvorsorge. Insofern ist das Interesse an Bestandsimmobilien ungebrochen, die Preise zurzeit hoch.

Hausverwaltung ist wichtige Informationsquelle / Gewährleistung kann ausgeschlossen sein

Was gehört der Gemeinschaft?

Dabei wird gerade der Erwerb von Eigentumswohnungen immer beliebter. Sie sind natürlich günstiger zu haben als Häuser. Eine erhebliche Investition sind sie aber trotzdem noch. Deswegen sollte man sich auf den Kauf einer Eigentumswohnung bestens vorbereiten und sich vorher über die möglichen Fallstricke schlau machen.

Das betrifft etwa den Bereich Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Da Eigentumswohnungen in einem Mehrparteienhaus liegen, gibt es so genanntes Gemeinschaftseigentum, dass alle Parteien gemeinsam nutzen. Dazu gehören klassischerweise Bestandteile des Hauses wie Dach, Fassade oder Treppenhaus und Garten. Zum Sondereigentum, das nur der Wohnungseigentümer besitzt, gehört neben der Wohnung selbst normalerweise ein Kellerraum und eine Garage oder Carportplatz. Hier kann man ohne Rücksprache Änderungen vornehmen. Beim Gemeinschaftseigentum dagegen muss immer die Hausgemeinschaft gemeinsam entscheiden. In der Regel geschieht das bei regelmäßigen Treffen, die von einer beauftragten Hausverwaltung einberufen wird.

Welche Renovierungen stehen an?

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Ein Fachmann, etwa ein Gutachter, erkennt Mängel. Foto: Der Hausinspektor

Beim Kauf selbst ist es ein ganzer Katalog von Fragen, den es abzuarbeiten gilt. Da geht es um den Zustand des Objekts sowie des Grundstücks und der Nebengebäude. Die bisher erfolgten Renovierungen und Reparaturen müssen dokumentiert sein. Dazu ist es auch wichtig zu erfahren, ob demnächst wichtige Renovierungen auf dem Plan stehen. Hier ist die Hausverwaltung die erste Ansprechpartnerin.

Die Verwaltung kennt auch die Zahlungsbilanz des Verkäufers gegenüber der Hausgemeinschaft. Hier gilt es auszuschließen, dass es offene Rechnungen gibt, zum Beispiel für eine erfolgte Renovierung oder beim regelmäßig zu zahlenden Hausgeld, also den Zahlungen, aus denen die Verwaltung Unterhaltungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum bestreitet.

Kein Anspruch

Wer sich ein Haus oder eine Wohnung als Neubau erstellt, hat gegenüber den ausführenden Firmen einen Gewährleistungsanspruch. Das ist bei Bestandsimmobilien anders. Der bisherige Besitzer kann einen solchen Anspruch in vielen Fällen ausschließen, wenn er nicht wesentliche Mängel bei der Besichtigung und dem Verkauf verschweigt. Sollte das der Fall sein, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten. Eine genaue Begutachtung des zum Verkauf stehenden Objekts ist also wichtig. Wer diese nicht selbst zureichend übernehmen kann, sollte im Zweifelsfall fachmännische Hilfe hinzuziehen. Die Kosten dafür sind immer geringer als die möglichen Belastungen eines späteren Streites.

Wer sich um die Einzelheiten rechtlicher oder baulicher Art nicht kümmern möchte, kann einen Makler mit dem Kauf beauftragen. Er kennt in der Regel auch gute Angebote in der Region. Allerdings sollte man sich im Klaren darüber sein, dass ein Makler zusätzliches Geld kostet. Die Kosten und den Nutzen einer Maklerprovision muss jeder Käufer für sich beurteilen.