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Was hat sich im Bereich Automobilität geändert?

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Seit Jahresbeginn müssen Autofahrer an der Tankstelle tiefer in die Tasche greifen. Foto: dpp- Autoreporter

Das Jahr 2021 ist schon ein paar Tage alt, und die Corona-Pandemie, die die Nachrichtenlage stark bestimmt, hat die Änderungen im Bereich Automobilität, die seit Jahresbeginn gelten, etwas überlagert. Dabei hat sich zum Jahreswechsel einiges geändert. Augenfällig ist das in den letzten Tagen besonders für diejenigen geworden, die schon eine Tankstelle ansteuern mussten. Ein Blick auf die Zapfsäule hat gezeigt, dass die Kraftstoffpreise zu Jahresbeginn deutlich gestiegen sind. Der Benzinpreis hat vom 1. Januar an sieben Cent, der Dieselpreis gar um acht Cent angezogen. Verantwortlich dafür ist dieses Mal allerdings nicht der Ölmarkt, sondern die heimische Politik.

Preise für Sprit und Brennstoffe sind gestiegen

Im vergangenen Jahr hat der Bundestag beschlossen, die Nutzung fossiler Brennstoffe teurer zu machen, um dadurch einen Beitrag zur Reduzierung dieser Energiequelle zu erreichen. Damit soll der Anreiz für Autofahrer erhöht werden, sich für ein umweltschonendes Fahrzeug zu entscheiden. Dadurch sollen die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden.
 

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Autohäuser und Werkstätten im Nordwesten der Region Hannover.

Fixpreis für CO² höher

Seit Anfang des Jahres gilt im Emissionshandel für Brennstoffe ein Fixpreis von 25 Euro pro Tonne. Das heißt, wer eine Tonne CO² in die Atmosphäre einbringen will oder muss, benötigt dafür ein Zertifikat, das 25 Euro kostet. Bis 2025 soll dieser Preis bis auf 55 Euro pro Tonne steigen. Mit steigenden Kraftstoffpreisen wird also auch in Zukunft zu rechnen sein. Dieser Emissionshandel ist übrigens nicht auf den Verkehr begrenzt. Wer mit fossilen Brennstoffen die Wohnung heizt – das ist nach wie vor die Mehrheit der Deutschen – darf am Ende des Jahres ebenfalls höhere Abrechnungen erwarten.

35 Cent für Pauschale

Um die Mehrkosten zumindest für die Autofahrer ein wenig auszugleichen, hat der Bundestag die Erhöhung der Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale genannt – beschlossen. Seit dem Jahresbeginn gilt eine Erhöhung der Pauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer der Fahrstrecke. Ab 2024 wird sie noch einmal um drei Cent auf dann 38 Cent erhöht. Diese Maßnahme gilt allerdings nur befristet bis 2026.

Gaffer müssen mit härteren Strafen rechnen

Noch einige andere Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Eine davon wird die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ohne Wenn und Aber begrüßen: Die so genannten Gaffer können jetzt noch stärker bestraft werden. Immer wieder kommt es vor, dass bei Unfällen oder Einsätzen der Rettungskräfte Unbeteiligte Fotos oder Filmaufnahmen des Einsatzes oder der Unfallstelle machen, um sie in den sozialen Medien zu teilen.

Schon seit 2017 etwa ist das vorsätzliche Behindern von Einsatz- und Rettungskräften eine Straftat. Wer bis 2020 mit dem Handy Aufnahmen einer Unfallstelle gemacht und diese veröffentlicht hat, konnte strafrechtlich belangt werden, wenn von lebenden Menschen bloßstellende Aufnahmen entstanden sind. Jetzt sind auch tote Personen in dieses Gesetz aufgenommen worden. Die Gaffer riskieren eine Freiheitsstraße von bis zu zwei Jahren.

Neue Typenklassen der Versicherer

Zum Jahreswechsel hat es auch Veränderungen der Typenklasse bei den Kfz-Versicherungen gegeben. Für die Mehrheit der Autohalter wird sich zwar nichts ändern. Vor allem SUVs und andere verbrauchsstarke Fahrzeugmodelle aber sind dafür prädestiniert, in eine höhere Klasse eingestuft zu werden. Ob man eine Änderung zu erwarten hat, kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beantworten. Auf deren Internetportal www.dieversicherer.de ist eine Typklassenabfrage dazu möglich.

Seit diesem Jahr ist es auch Pflicht, dass Neuwagen über ein Digitalradio verfügen. Bei der Führerscheinprüfung verlängert sich die praktische Prüfung, unter anderem durch eine ausführliche Begründung durch den Prüfer nach der Fahrt. Bereits zum Dezember 2020 ist eine Änderung in Kraft getreten, die vor Fahrer von E-Autos freuen wird.

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) kann es einem Haus- oder Wohnungseigentümer nicht mehr verwehrt werden, eine private Ladestation zu errichten. Auch Mieter können diesen Wunsch jetzt leichter durchsetzen.