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Vorsorge: Die eigene Beerdigung gut planen

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Verbraucher können schon zu Lebzeiten festlegen, wie ihre Beerdigung aussehen soll. Foto: Sebastian Willnow/dpa-mag

Die richtige Auswahl des Grabmals

Ver seine Bestattung zu Lebzeiten selbst regelt, kann sicher sein, dass später auch nach seinen Vorstellungen vorgegangen wird. Zudem wird den Angehörigen eine Last abgenommen. „Vorsorger sollten aber unbedingt beachten, dass die Zahlung gesichert ist“, sagt Dietmar Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gehe zum Beispiel über eine Treuhand. „Sonst kann es sein, dass das Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen nicht mehr existiert.“Doch wie laufen der Vertragsabschluss und die Absicherung genau ab? Der Kunde spricht mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten Wünsche, erklärt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. In dem Vertrag kann der Kunde etwa den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege regeln. Anschließend erstellt der Bestatter ein Angebot. Gemäß dem Kostenvoranschlag schließt der Kunde dann einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Das Kapital werde dann verzinslich angelegt, so Neuser. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem Vorsorger mindestens einmal im Jahr über den Bestatter mitgeteilt.               

    

„Ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft ist sinnvoll, wenn der Kunde seine Bestattung auf einen Schlag im Voraus bezahlen und es vor dem Zugriff des Sozialamts schützen will“, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Der Vorsorgevertrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: „Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Weitemeier. Die Warentester hätten Verträge gefunden, die bei einer Kündigung bis zu 20 Prozent der Auftragssumme verlangen. Verbraucher sollten sich daher die Bedingungen gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeichnen.
             

Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativen. „Verbraucher können beispielsweise einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen, entsprechend bevollmächtigen und diesen später die Angelegenheiten der Beerdigung erledigen lassen“, empfiehlt Kurze. Außerdem können Verbraucher eine sogenannte Bestattungsverfügung hinterlassen. Darin halten sie formlos fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. „Das hilft Angehörigen oder Freunden, die später tätig werden sollen, immer sehr.“ Diese Alternativen haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Verbraucher nicht an einen bestimmten Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen können.

Blumen sagen mehr als Tausend Worte

Die richtige Auswahl des Grabmals

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Grabmäler gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen.

Ein Kreuz oder ein Grabstein sind häufig die letzten Dinge, welche an ein vergangenes Leben erinnern. Daher legen viele Angehörige großen Wert auf die Auswahl und Gestaltung des Grabmahls. Für die Hinterbliebenen beginnt die eigentliche Trauer aufgrund der vielen Aufgaben nach dem Tod eines geliebten Menschen häufig erst nach ein paar Wochen oder gar Monaten.

Einen Abschluss kann das Setzen eines Grabsteins bilden. Dieser sollte erst dann ausgewählt werden, wenn man in der Lage ist, mit etwas Abstand über Persönliches des Verstorbenen zu sprechen und den Stein zu gestalten. Eile ist in diesem Fall nicht geboten. Das Grabmal kann auch lange nach der Beerdigung noch aufgestellt werden.

Es gibt keine Vorschriften, wann ein Stein, eine Platte oder ein festes Kreuz auf das Grab gesetzt werden muss. Einige Friedhofssatzungen haben lediglich grobe Vorgaben, welche unter anderem definieren, dass das Grab sechs Monate nach der Beisetzung würdevoll hergerichtet sein muss. Dies schließt ein Grabmal jedoch nicht mit ein. Bei Bestattungen von Särgen warten Steinmetze in der Regel mindestens sechs Monate, damit sich die Erde ausreichend setzen kann. Bei Urnenbestattungen ist dies hingegen nicht nötig. Dennoch warten auch in diesem Fall viele Hinterbliebene mit der Wahl eines Grabmals.

Vorgaben gibt es für die Gestaltung der Grabmale in der Regel nicht.

Ausnahmen betreffen unter Umständen Gemeinschaftsanlagen von Urnen. In diesem Fall ist häufig der Typ und die Größe der Beschriftung vorgegeben, damit das Erscheinungsbild einheitlich bleibt.

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Abschied nehmen mit Blumen.                      Foto: Fotolia

Von einem Menschen Abschied nehmen, der einem nahe stand, ist schmerzlich. Blumen können diesen Schmerz nicht nehmen, aber sie trösten und sind ein Zeichen des Gedenkens an den Verstorbenen.

Es werden neben Kränzen auch Sarggestecke, Grabsträuße, Trauerbuketts oder Einzelblumen zur Beigabe bei der Bestattung verwendet. Viele Menschen wählen die Blumen für ihre Trauergebinde nach den Vorlieben des Verstorbenen aus. Im Bereich der Trauerfloristik gibt es aber einige äußerst populäre Pflanzen, die bei fast keinem Sarg- oder Urnenschmuck fehlen. Besonders beliebte Blumen für die Beerdigung sind zum Beispiel Nelken, die für Liebe und Freundschaft stehen, sowie Lilien, die Trauer und Verbundenheit symbolisieren.

Das Vergissmeinnicht steht – wie der Name es schon sagt – für die Erinnerung. Die Partner eines Verstorbenen wählen gerne die Rose als Symbol für ihre tiefe Liebe und Zuneigung. So kann ein kleines, mit den richtigen Blumen bestücktes Gesteck manchmal mehr sagen als viele Worte.