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Tipps für die Sicherheit im Winter: Auf was Verkehrsteilnehmer achten müssen

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Wer die Scheiben und das Nummernschild vor Fahrtantritt nicht vom Schnee befreit, muss laut Gesetzgeber mit einem Bußgeld rechnen. Foto: lps/DGD

Autofahren im Winter birgt besondere Gefahren. Daher sollte man nicht nur sein Fahrverhalten den erschwerten Umgebungsbedingungen anpassen, sondern auch ein paar weniger bekannte Regeln beachten.  Windschutzscheibe muss komplett frei sein  So ist es beispielsweise nicht erlaubt, die mit Schnee und Eis bedeckte Windschutzscheibe nur punktuell zu befreien. Die Scheibe muss komplett freigekratzt werden, um ein vermeidbares Sicherheitsrisiko auszuschließen. Nur wer freie Sicht hat, kann in Gefahrensituationen schnell genug reagieren.

                     

Schnee entfernen

Nicht entferntes Eis oder nicht vom Auto geräumter Schnee gefährden außerdem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Schneebrocken die sich lösen, können auf hinterherfahrende Wagen herabstürzen und der Grund für gefährliche Ausweichmanöver sein.

Beschädigt ein vorausfahrendes Fahrzeug durch hochgeschleuderten Matsch oder Eisklumpen ein anderes Fahrzeug, sollte man sich unbedingt das Kennzeichen merken, um den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden.

Auch wenn es sich nicht gerade großer Beliebtheit erfreut, ist es unerlässlich, zum altbewährten Eiskratzer zu greifen. Wer das Auto warmlaufen lässt und damit die Umwelt unnötig stark belastet, riskiert ein Bußgeld. Außerdem verbraucht ein warmlaufender Motor wesentlich mehr Kraftstoff und verschleißt schneller. Ein Bußgeld droht im Übrigen auch, wenn das Kennzeichen nicht eindeutig zu identifizieren ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Kennzeichen während der Fahrt immer deutlich erkennbar sein müssen. lps/DGD

Neuheiten bei Autofarben

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Metallic schimmernde Autofarben liegen voll im Trend. Foto: Olaf Patrick Mager

Beim Autokauf nur zwischen Rot, Blau oder Schwarz die Wahl zu haben, war gestern. Scheinbar grenzenlos sind mittlerweile die Möglichkeiten, den eigenen Wagen farblich ausgefallen gestalten zu lassen. Dafür bieten professionelle Lackierereien ihre Dienste an. Vom Neon-grün über Zebrastreifen oder Fotos der Liebsten in Übergröße ist alles möglich. Dabei muss einem die Auffälligkeit des eigenen Wagens bewusst und auch gewollt sein. Während Silber als Autofarbe mittlerweile eher nicht mehr im Trend liegt, erobern schimmernde Metalllacke den Markt. Und diese nicht nur in zeitlosen Blau- oder Schwarztönen. Auch knallige Farben wie orange, grün oder gelb sind auf den Straßen immer häufiger zu sehen. Denn auch hier gilt: Farbe bekennen fällt auf! Und das hat neben den ästhetischen auch noch andere Vorteile: Leuchtende Farben werden von anderen Autofahrern besser gesehen und sorgen so für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. lps/ML

Lackreparatur vom Profi machen lassen

Kleine Schäden sind kein Drama – Smart Repair kann oft Wunder bewirken – Im Winter auf Steinschlag achten

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Smart Repair und eine gute Lackierwerkstatt helfen, den Fahrzeugwert zu erhalten. Foto: Pexels

Ein Kratzer, eine kleine Beule oder eine Macke durch Steinschlag sind schnell passiert. Was anfangs noch als Schönheitsfehler an der Karosserie durchgeht, kann sich auf Dauer zu einem Problem entwickeln. Reicht der Lackkratzer bis aufs Blech, kann Rost entstehen.

Split stellt eine Gefahr für den Lack dar

Ebenso verhält es sich bei Steinschlag, der gerade im Winter durch das vermehrte Streuen von Split schnell entstehen kann. Hat sich dort erst Rost eingenistet, unterwandert er den Lack und sorgt unbemerkt für kapitale Schäden an der Karosserie, die den Wert des Fahrzeugs mindern. Dem kann man durch eine regelmäßige Kontrolle, Wagenwäsche und Reparatur vorbeugen. Eine Wäsche von Hand und eine regelmäßige Politur des Lacks machen den Besitzer nicht nur mit jedem Winkel seines Fahrzeugs vertraut, es erhält auch den Wert, indem der Lack gepflegt wirkt und Rost auf Oberflächenschäden keine Chance hat.

Reicht bei kleinen Lackschäden meist der Tupflack, kann dies bei Beulen oder größeren Schäden nicht mehr selbst in Ordnung gebracht werden.

Werkstätten und Spezialanbieter können mit sogenanntem Smart Repair bei geringem Aufwand eine große Wirkung erzielen. Beulen werden aus dem Blech gezogen und kleine Lackreparaturen partiell ausgeführt.

Weg zur Werkstatt kann sich lohnen

Da hierfür besonderes Werkzeug und gute Kenntnisse erforderlich sind, sollte man das einem Profi überlassen. Ist der Schaden größer, oder ist Rost zu entfernen, kann sich der Weg zur Lackierwerkstatt lohnen. Dort wird auch der Reparaturlack dem bestehenden so angepasst, dass von der Ausbesserung später nichts mehr zu sehen ist. lps/Aw.

Was gehört ins Auto?

Verbandskasten muss regelmäßig gescheckt werden – Eine Taschenlampe gehört ins Handschuhfach

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Warnwesten und ein Warndreieck sind gesetzlich vorgeschrieben. Foto: dpp Autoreporter

Es gibt viele Dinge, die man beim Auto gern mal ein bisschen vernachlässigt. Einer der Gegenstände, auf den das vermutlich mit am häufigsten zutrifft ist der Verbandskasten. Eigentlich hat ihn jeder Autofahrer im Kofferraum, aber trotzdem genügt er oft nicht den Vorschriften. Schließlich hat auch ein Verbandskasten und dessen Inhalt ein Verfallsdatum. Und wenn dieses abgelaufen ist, verstößt man gegen Vorschriften.

Aber Hand aufs Herz: Wie lange liegt die letzte Kontrolle und damit der Blick auf das Verfallsdatum zurück? Bei den meisten war es vermutlich zu dem Zeitpunkt, als er oder sie den Kasten ins Auto gelegt hat. Spätestens aber bei der Hauptuntersuchung wird ein abgelaufener Verbandskasten moniert. Und bei einer Verkehrskontrolle ist bei einem solchen Verstoß ein Bußgeld fällig. Das beträgt derzeit zwar nur fünf Euro, aber auch das ließe sich vermeiden.

Bereits seit 1971 besteht die Pflicht, einen Verbandskasten mitzuführen, der vollständig und vorschriftsmäßig ausgestattet ist. Die Autobesitzer haben allenfalls noch die Wahl zwischen einem Kasten oder einem Kissen als Ausführungsart.

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Der Verbandskasten hat ein Verfallsdatum. Foto: dpp Autoreporter

Vom Gesetz vorgeschrieben

Der Verbandskasten ist nicht das einzige Utensil, das die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Und manches davon ist erst in den letzten Jahren hinzugekommen. Ein Überblick:

Führerschein und Fahrzeugpapiere: Wer sich mit einem Auto in den Straßenverkehr begibt, muss einen gültigen Führerschein dabeihaben. Dazu kommt noch die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil 1, allgemein als Fahrzeugschein bekannt. Eine Kopie – selbst, wenn sie beglaubigt ist – reicht in diesem Fall nicht aus. Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Originale vorgezeigt werden. Sonst ist ein Bußgeld von 10 Euro fällig. Es ist deswegen nicht unüblich, den Fahrzeugschein im Auto zu lagern. Davon ist allerdings abzuraten, denn im Falle, dass das Auto gestohlen wird, ist der Fahrzeugschein gleich mit weg.

■ Zur unbedingten Ausstattung eines Autos gehört auch das Warndreieck. Es soll bei einem Unfall oder einer Panne innerorts 50 Meter und außerorts 100 Meter hinter dem Auto gut sichtbar aufgestellt werden, um nachkommenden Verkehr vor der Gefahrenstelle zu warnen. Es muss reflektierend und standsicher sein.

■ Eine recht junge Vorschrift ist die des Mitführens von Warnwesten. Erst 2014 ist diese Vorschrift von Gesetzgeber eingeführt worden. Dabei darf nicht jede Art von Weste mitgeführt werden. Nur solche mit den Kontrollzeichen EN 471 oder EN ISO 20471 sind zugelassen. Sie haben die vorgeschriebenen Reflektorstreifen und bestehen aus fluoreszierendem Material. Bei vielen Verkehrsteilnehmern liegen die Westen im Kofferraum. Dabei ist es viel sinnvoller, sie im Fahrgastraum zu lagern, denn auf diese Weise kommt man an diese lebensrette Weste heran, ohne dass man vorher aussteigen muss. Es gibt Westen in den Farben Gelb, Orange oder Rot. Welche Farbe es letztendlich sein soll, bleibt den Nutzern des Autos vorbehalten, solange die Westen über das Kontrollzeichen verfügen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern muss nur eine Weste für den Fahrer selbst vorhanden sein. Es empfiehlt sich aber, mehrere Warnwesten bereit zu haben, wenn regelmäßig mehrere Personen mitfahren. Vorgeschrieben ist das aber nicht.

Reserverad ist kein Muss

Wer sich die oben aufgeführte Liste durchliest, mag von einem überrascht sein: Das Reserverad taucht dort nicht auf. Tatsächlich ist es in Deutschland nicht vorgeschrieben, ein Ersatzrad mitzuführen. Empfehlenswert ist es trotzdem, denn sollte es zu einem platten Reifen kommen, ist schnell Ersatz zur Hand, damit man weiterfahren kann. Heutzutage ist es oft nur noch ein Notrad. Aber zumindest hilft dieses, in die nächste Werkstatt zu fahren. Ein Wagenheber ist in diesem Fall natürlich ebenfalls nötig. Ohnehin sollte etwas Werkzeug für den Notfall vorhanden sein.

Es gibt weitere Dinge, die zwar nicht vorgeschrieben sind, aber durchaus nützlich sein können. Gerade beim Reifenwechsel macht man sich die Hände schmutzig. Ein paar Arbeitshandschuhe sollten also immer im Kofferraum liegen. Des Weiteren gehört auch eine Taschenlampe ins Handschuhfach. Gerade im Winter, wenn es früh dunkel und spät hell wird, kann sie helfen, bei schwacher Beleuchtung oder auf der dunklen Landstraße nach dem Rechten zu sehen.

Apropos Winter: Es kann durchaus vorkommen, dass man länger auf Hilfe warten muss, wenn man liegen bleibt. Bei kalten Temperaturen empfiehlt es sich, eine oder mehrere Decken dabei zu haben. Das Smartphone sollte möglichst aufgeladen sein.

Eine Abschleppstange oder ein Seil sind im Fall einer Panne ebenso nützlich wie ein Starthilfekabel.