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Telefonieren am Steuer kann zum Fahrverbot führen

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Telefonieren am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Foto: Allianz

In der letzten Zeit häufen sich schwere Unfälle, bei denen es keine Ursache zu geben scheint. Auf einer gerade Landstraße kommt ein Fahrer von der Straße ab und fährt gegen einen Baum oder – noch schlimmer – fährt in den Gegenverkehr und bringt Unbeteiligte in Gefahr. Auch wenn sich die Ursachen oft nicht nachweisen lassen, kommt die Vermutung auf, dass der Fahrer eigentlich nur abgelenkt gewesen sein kann. Eine der häufigsten Ursachen dieser Ablenkung ist ein Phänomen, das erst in den letzten Jahren aufgekommen ist – das Smartphone.Es sind erschreckende Zahlen, die unlängst bei einer Verkehrsstudie zu Tage gefördert worden sind – wenn auch erst auf den zweiten Blick. Für eine Bachelorarbeit haben sich drei Studentinnen in Berlin, Hannover und Braunschweig an den Straßenrand gestellt und zufällig vorbeikommende Autos beobachtet. Besonders im Fokus dabei: Wird das Handy während der Fahrt genutzt? Von 12 000 Fahrern waren tatsächlich knapp fünf Prozent beim Autofahren mit ihrem Smartphone beschäftigt. Das sind immerhin 600 Fahrer.            

Smartphones lenken vom Verkehr ab – Unfallrisiko steigt beträchtlich – Auch auf dem Fahrrad gilt Verbot

Oft fehlt das Problembewusstsein

Allerdings regt das nur wenige Menschen auf, denn der Blick aufs Display gehört für den modernen Menschen zum Alltag, sodass man sich eigentlich keine Gedanken mehr darüber macht. Dabei geht es beim Gebrauch des Smartphones nicht nur um das Telefonieren während der Fahrt. Schon allein das erhöhe die Gefahr im Straßenverkehr um das Fünffache, wie US-Studien herausgefunden haben. Das Tippen und Lesen ist noch einmal gefährlicher, denn der Fahrer beobachtet dabei nicht mehr den Verkehr. Das Unfallrisiko steigt hier sogar auf das Zehnfache. Viele Autofahrer, vor allem jüngere, denken sich nicht viel beim Gebrauch des Telefons bei der Fahrt. Zum einen fehlt oft das Problembewusstsein. Zum anderen sind 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg für viele offenbar nicht Abschreckung genug.

Dabei ist dies nur die erste Stufe des Bußgeldkatalogs. Kommt es beim Telefonieren zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, ist neben zwei Punkten und 150 Euro Bußgeld auch ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Sollte noch eine Sachbeschädigung (in der Regel bei einem Unfall) hinzukommen, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind hier ebenfalls fällig.

Fahrverbot gleich Berufsverbot

Gerade das Abgeben des Führerscheins kann bei manchem Verkehrsteilnehmer, der auf das Auto angewiesen ist, um seinem Job nachgehen zu können, einem Berufsverbot gleichkommen. Wer also meint, im Auto telefonieren zu müssen, sollte sich um eine Freisprechanlage kümmern.

Die Gefahren des Telefonierens am Steuer sind nicht zu unterschätzen. Mit dem Gerät am Ohr hat man nur eine Hand frei, um zu steuern, zu schalten oder den Blinker zu bedienen. Dass man bei Gefahrensituationen langsamer reagiert, liegt auf der Hand. Noch problematischer ist der Blick auf eingehende Nachrichten oder gar das Tippen auf dem Display. Die Augen sind nicht mehr auf den Verkehr gerichtet. Wer bei Tempo 100 nur fünf Sekunden auf sein Telefon schaut, legt 140 Meter im Blindflug zurück.

Der Motor muss ausgeschaltet sein

Wer sich mit seinem Smartphone im Auto beschäftigen will, sollte also einen Parkplatz suchen und dort anhalten, um zu telefonieren oder eine Nachricht zu lesen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Im Gesetz ist festgelegt, dass der Motor dabei abgeschaltet sein muss. Läuft der Motor, obwohl das Auto steht, sind ebenfalls 100 Euro und ein Punkt fällig.

Das Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr gilt übrigens nicht nur für das Auto. Es schließt jegliche Art Fahrzeug ein, auch das Fahrrad. Wer glaubt, das Benutzen des Handys beim Radfahren bleibt folgenlos, liegt falsch. Wer erwischt wird, muss 55 Euro Bußgeld bezahlen.