Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

STEUERBERATUNG UND RECHTSHILFE
Ein 4000 Euro-Limit

Lassen Sie sich Ihre Wohnung putzen, den Garten pflegen oder die Mahlzeiten zubereiten? Dann können Sie den Aufwand, der Ihnen durch die externen Dienstleister entsteht, zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Das Stichwort lautet: haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzamt akzeptiert diese aber nur unter bestimmten...