Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Steuerberatung und Rechtshilfe

Transparenzregister dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, so Steuerberater Carsten Förster aus Isernhagen

Transparenzregister dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, so Steuerberater Carsten Förster aus Isernhagen Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Carsten Förster ist ein Ansprechpartner für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige.

Spenden und sparen

Organe und Geschäftsführer von Gesellschaften sind bereits seit Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft in das hierzu seinerzeit neu geschaffene Transparenzregister eintragen zu lassen. Dieses galt bisher nur für den Fall, dass sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht aus anderen Registern wie beispielsweise dem Handels- oder Partnerschaftsregister ergaben. Es handelte sich bisher also lediglich um ein Auffangregister.Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde das Transparenzregister zum 1. August 2021 von einem Auffangregister zu einem Vollregister erweitert. Es dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Durch die zentrale Erfassung sollen Eigentums- und Kontrollstrukturen der Unternehmen nachvollziehbar gemacht werden.Seit dem 1. August 2021 müssen seither die bisher nicht meldepflichtigen Daten, die aktuell in anderen Registern digital gespeichert sind, zwingend ergänzt werden, um Bußgelder zu vermeiden.

Carsten Förster von der C. Förster & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH informiert über das neue Gesetz

Sofern Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform der GmbH oder eingetragenen Personenhandelsgesellschaft (zum Beispiel GmbH & Co. KG) betreiben, besteht dringender Handlungsbedarf.

Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind von der Eintragungspflicht ausgenommen.

Was ist zu tun?

Sie registrieren Ihr Unternehmen online auf der Website www.transparenzregister.de und geben die wirtschaftlich Berechtigten an. Wirtschaftlich Berechtigter eines Unternehmens ist eine natürliche Person, die allein oder mit anderen zusammen mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren.

Für jeden wirtschaftlich Berechtigten sind folgende Angaben zu machen:

■ der Vor- und Nachname
■ das Geburtsdatum
■ der Wohnort – nicht die vollständige Adresse
■ das Wohnsitzland
■ alle Staatsangehörigkeiten
■ der Typ des wirtschaftlich Berichtigten sowie
■ Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Umstellungsfristen sind nach Rechtsformen gestaffelt:

■ GmbH bis zum 30. Juni 2022
■ Personenhandelsgesellschaften bis zum 31. Dezember 2022.

Welche Gebühren fallen an?

Die Registrierung des Unternehmens und seiner wirtschaftlichen Berechtigten ist kostenlos, allerdings wird eine jährliche Gebühr von 480 EUR für die Führung des Registers erhoben.

Weitere Gebühren fallen an, wenn Sie Informationen aus dem Register abrufen möchten.

Da die erforderliche Prüfung und Meldung zum Transparenzregister Steuerberatern aus berufs- und haftungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, haben unsere Kollegen von den ETL-Rechtsanwälten für Sie ein maßgeschneidertes Angebot entwickelt. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der ETL-Rechtsanwälte:

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/transparenzregister-wird-zum-01-08-2021-zum-vollregister

Carsten Förster, C. Förster & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

■ C. Förster & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hannoversche Straße 97
30916 Isernhagen
Telefon: (05 11) 28 58 10
Fax: (05 11) 2 85 81 11
Mail: info@foerster-kollegen.de 
     

Spenden und sparen

Die Spendensumme in Deutschland betrug im Jahr 2020 rund 5,4 Milliarden Euro. Im steuerlichen Sinne sind Spenden freiwillige Ausgaben an eine steuerbegünstigte Organisation. Dabei kann es sich um einen sozialen Verein, die Kirche oder ein Tierheim handeln. Als Spenden lassen sich Geld-, Sach- und Aufwandsspenden steuerlich geltend machen. Wichtig hierbei ist die Zuwendungsbestätigung als Spendennachweis für das Finanzamt. In dieser Bestätigung müssen einige Angaben ersichtlich sein. Hierzu gehören unter anderem der Spendenempfänger, die Art und der Betrag der Zuwendung, der Name und die Anschrift des Spenders sowie die Unterschrift des Zahlungsempfängers. Ist die Spendenbescheinigung vollständig, wird diese in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Somit wird man für seine Gemeinnützigkeit oder sein Herz für Tiere „staatlich belohnt“. Es gilt in diesem Fall also: Tue Gutes – und dir wird Gutes widerfahren. lps/AM