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Schadhafte Dächer begünstigen Sturmschäden

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Schlechtes Wetter braucht ein gutes Dach. Foto: Jürgen Nießen/pixelio.de

Bei Sturmschäden sind unterschiedliche Versicherungen zuständig

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Regelmäßige Wartung und Sicherung schützt Gebäude vor Wetterextremen

Nach dem heißen Sommer müssen wir uns inzwischen wieder auf deutlich herbstliches Wetter einstellen. Nicht nur der Frost steht schon parat. Herbst und Winter sind auch für seine windigen Tage bekannt. In den letzten Jahren sind extreme Windereignisse deutlich häufiger geworden, was für viele Experten vor dem Hintergrund des Klimawandels zu sehen ist.

Die steigenden Durchschnittstemperaturen in der Atmosphäre führen nicht nur zu einem steigenden Meeresspiegel, dem auch Mitteleuropa ausgesetzt werden wird. Die vermehrte Energie, die die ansteigenden Temperaturen in der Atmosphäre pumpen, stärken die Stürme. Sie werden häufiger und heftiger. Herbststürme wie „Xavier“ oder „Herwart“ im Oktober 2017 haben das verdeutlicht.

Stürme dieser Art lassen nicht nur Bahnreisen zur Lotterie werden. Auch wenn man zu Hause geblieben ist, hat man möglicherweise mit den Sturmtiefs Ärger. Nicht jedes Dach hält so starken Windkräften stand. Dem Dach gilt also in Zukunft verstärkt die Aufmerksamkeit in zwei Bereichen. Zum einen muss das Dach physisch fit gemacht werden, um einem Sturm zu trotzen. Zum anderen gehört zu jedem Haus eine vernünftige Versicherung.

Dachdecker raten zu regelmäßigen Inspektionen eines Daches, denn es ist ständig den Elementen ausgesetzt. Durch Wind, Regen, Schnee und Sonne im Wechsel der Jahreszeiten und den Schadstoffen in der Luft und im Niederschlag wird ein Dach marode, wenn es nicht regelmäßig gewartet wird.

Reinigungsarbeiten an leicht erreichbaren Teilen wie den Dachrinnen kann jeder Hausbesitzer noch selbst erledigen. Die Dachprofis sind aber gefragt, wenn zum Beispiel die Dachbeschichtung beschädigt ist. Durch die undichten Stellen ist das Dach deutlich windanfälliger. Dazu gehört auch die Dichtigkeit der Dachfenster. Beschädigte Materialien sollten daher unverzüglich ersetzt werden. Das gilt auch für andere lose Teile wie Dachziegel, Schneefanggitter, abgerissene oder gebogene Dachrinnen und Fallrohren oder Risse in den Schornsteinköpfen. Eventuell vorhandene Dachantennenanlagen müssen besonders gut befestigt werden, da sie sehr windanfällig sind. 

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Stürme können verheerende Schäden anrichten. Foto: Archiv

Wie stark ein Dach sturmgefährdet ist, liegt nicht zuletzt am Deckmaterial. Die Sicherung der Dachziegel und –steine erfolgt dabei meistens durch so genannte Sturmklammern. Der Dachdecker weiß dabei genau, welche Art von Klammern benötigt wird und welche Anzahl nötig ist. Dazu reicht dem Dachprofi ein Blick auf die örtliche Windlastzone, in die der Wetterdienst das Land unterteilt. Besonders sicher ist dabei der hierzulande allerdings sehr unübliche Schiefer. Dieses Material wird ausnahmslos genagelt und kann dem Wind dadurch besonders gut trotzen. Ungemach droht dem Dach auch indirekt, denn zur Überprüfung der Sturmfestigkeit eines Daches gehört auch, dass man einen Blick in den Garten wirft. Stehen größere Bäume in der Nähe des Hauses, lohnt es sich, dessen Standfestigkeit zu überprüfen. Kranke und morsche Bäume sind sehr sturmanfällig und können, wenn sie auf das Haus fallen, großen Schaden anrichten.

Bei Sturmschäden sind unterschiedliche Versicherungen zuständig

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Sturmschäden müssen so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Foto: tdx/CosmosDirekt

Manchmal helfen alle Vorsichtsmaßnahmen nichts, wenn ein starker Orkan aufzieht. Dann muss sich zeigen, wie gut das Haus versichert ist. Zunächst einmal gilt: Sturm ist nicht gleich Sturm. Für die Versicherungsgesellschaften fängt der Schadenfall erst bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 an. Welche Windstärke tatsächlich geherrscht hat, muss der Versicherungsnehmer nachweisen. Oft reicht es aber, wenn es eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder wenn in der Nachbarschaft ebenfalls Schäden aufgetreten sind. Auch der Nachweis, dass das Dach regelmäßig gewartet wurde, ist hilfreich.

Bei Sturmschäden wird zunächst die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen. Sie kommt zum Tragen, wenn die Gebäude, also auch das Dach, in Mitleidenschaft gezogen werden. Das gilt auch in dem indirekten Fall, dass ein Baum auf das Dach fällt. Die Wohngebäudeversicherung kommt auch für Folgeschäden innerhalb des Hauses auf, wenn etwa durch ein im Sturm beschädigtes Dach Regen in die Wohnräume kommt und Fußboden und Einrichtung beschädigt. Hier kann aber auch die Hausratversicherung genutzt werden, die im Übrigen auch für Antennen und Satellitenschüsseln zuständig ist.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen greifen allerdings nur bei fertigen Gebäuden. Für noch im Bau befindliche Häuser sollte der Bauherr eine Bauleistungsversicherung abschließen.

Bäume müssen auf Sicherheit geprüft werden

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Ein Sturmschaden an der Wülferoderstraße: Bäume können bei Sturm zur Gefahr werden.
Foto: Archiv

Bäume werden von Stürmen oft böse mitgespielt. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, hat die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt letztendlich, dass der Baum regelmäßig auf seine Standsicherheit zu überprüfen und sicherzustellen ist, dass von der Pflanze keine Gefahr ausgeht. Dabei geht es nicht allein darum, dass sichtbare Gefahren wie morsche Äste beseitigt werden. Der Grundstücksinhaber muss vorausschauend agieren und feststellen, ob weitere Gefahrenquellen bestehen. Dazu gehört etwa die Feststellung, ob ein Baum beispielsweise von einer Krankheit befallen ist und somit seine Standfestigkeit verlieren kann. Auch das Alter des Baumes ist von Bedeutung. Ist er zu alt, kann er seinen Stand leichter verlieren als jüngere und gesunde Bäume. Morsche Bäume brauchen beispielsweise noch nicht einmal einen ausgewachsenen Herbststurm oder Orkan, um zu einer Gefahr zu werden. Schon Windstärken von 7 bis 8 reichen aus, um ihn zu kippen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ein Grundstücksbesitzer Experten zu Rate ziehen. Fachfirmen haben die Möglichkeit, den Baum zu untersuchen, um seinen gesundheitlichen Zustand festzustellen und im gegebenen Fall Maßnahmen zu ergreifen.