Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
RUND UMS HAUS

Wenn die Nachbarn zu laut werden

Wenn die Nachbarn zu laut werden Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Andauernde nächtliche Ruhestörungen können auf eine Unterlassungsklage hinauslaufen. Foto: Pixabay

Wie man gegen nächtliche Ruhestörungen vorgehen kann

Wenn Nachbarn nächtelange Partys feiern oder sonstigen Freizeitaktivitäten lautstark nachgehen, ist dies für den Ruhesuchenden ein großes Ärgernis. Wird der Schlaf durch die Ruhestörung unterbrochen, schwindet die Hoffnung, dem Meeting am nächsten Tag konzentriert folgen zu können. Eventuell wird man schneller ungehalten im Umgang mit den Kindern, weil die Nerven von dem unterbrochenen Nachtschlaf blank liegen. Rücksichtslose Nachbarn können die Bewältigung des Alltags gehörig er-schweren. Werden mündliche Bitten um Ruhe ignoriert, kann im zweiten Schritt der Vermieter kontaktiert werden. Dieser wird den Störenden schriftlich zur Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten auffordern und auf die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag verweisen.

Nützen diese Unternehmungen gegen die Ruhestörungen nichts, kann es hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Zu beachten ist hierbei der Sachverhalt, dass in Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage der Nachweis über die Lärmbelästigungen erfolgen müsste. Ein Lärmprotokoll, welches Art, Zeitpunkt und Lautstärke des Lärms dokumentiert, könnte von Nutzen sein, um dem Störenfried zukünftig Einhalt zu gebieten. Eventuell schließt man sich mit anderen Mietern zusammen, die den Lärm des Nachbarn bezeugen können.

Die individuellen Erfolgsaussichten vor Gericht bespricht man am besten mit einem Anwalt. In einem Beratungsgespräch können die weiteren rechtlichen Schritte bezogen auf den Einzelfall erwogen werden. Ips/Jv