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Rund ums Haus

Urteil: Tatsächliche Größe der Wohnung ist entscheidend

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Besonders nach Renovierung oft strittig: Die Quadratmeterzahl. Foto: Busche

Home Office – Arbeiten zu Hause

Häufig kommt es zum Streit zwischen Vermieter und Mietpartei, wenn die im Mietvertrag genannte Größenangabe unrichtig ist. Oft werden zu viele Quadratmeter angegeben, manchmal auch zu wenige. Stellt ein Mieter oder eine Mieterin durch Nachmessen eine erhebliche Abweichung zu eigenem Nachteil fest, wird es genauso zu einer Auseinandersetzung kommen wie im umgekehrten Fall.Inzwischen gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung, wie mit einer falschen Quadratmeterangabe im Falle einer späteren Mieterhöhung umzugehen ist. Im konkreten Fall war im Vertrag für eine Mietwohnung eine Wohnfläche von rund 157 Quadratmeter angegeben, obwohl die tatsächliche Größe des Objektes eine Wohnfläche von rund 210 Quadratmeter hatte. Diese Differenz spielte zunächst keine Rolle und wurde unter den Parteien nicht erwähnt. Im Zuge einer Mieterhöhung befand der Eigentümer jedoch, die tatsächliche Größe festzustellen und für die Berechnung des Mietzinses zu Grunde zu legen. Ob und in welchem Umfang das berechtigt war, darüber wurde in mehreren Gerichtsinstanzen gestritten. Dazu erging schließlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der zuständige Senat stellte in seiner Entscheidung fest, der Vermieter dürfe sich im Falle einer Mieterhöhung an der tatsächlichen Größe der Wohnung orientieren. Allerdings wäre dennoch eine gesetzliche Kappungsgrenze einzuhalten und dürfe den Preis deshalb nicht unbegrenzt nach oben treiben.


In diesem Urteil verabschiedeten sich die Juristen gleichzeitig von der bis dahin angewandten Toleranzgrenze, die eine Abweichung der echten Wohnungsgröße um 10 Prozent duldete. Darauf verwies der Senat gesondert, obwohl es den konkreten Fall nicht betraf (AZ VIII ZR 266/14). lps/Cb

Home Office – Arbeiten zu Hause

Mit der Treppenunion bekommen Stufen neuen Glanz

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Ein gut ausgestattetes Home Office. Foto: Busche

Von zu Hause aus arbeiten zu können, erscheint vielen Menschen bundesweit mittlerweile als attraktive Option. Ein Home Office hat viele Vorteile. Zunächst entfällt die stressige An- und Abfahrt zum und vom Arbeitsplatz. Damit reduzieren sich auch die Kosten für das Auto oder den ÖPNV. Man kann seine Zeit relativ frei einteilen und sich nebenbei auch um die Familie kümmern. Das Arbeiten zu Hause erfordert aber auch eine Menge Selbstdisziplin.

Heimarbeiter sind laut Studien meist zufrieden mit ihrer Tätigkeit. Besonders unzufrieden sind Angestellte, die gern zu Hause arbeiten würden, es aber nicht dürfen. Wer seinen Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegen kann, benötigt eine gute Arbeitsausstattung. Das Büro sollte mit allem ausgestattet sein, das ein reibungsloses Arbeiten sichert. Dazu gehören neben der komfortablen Internet-Verbindung auch ergonomische Standards, die den Rücken bei überwiegend sitzender Tätigkeit entlasten. So soll der Schreibtisch mindestens 1,6 Meter breit und 80 Zentimeter tief sein. Eine Höhenverstellbarkeit ist wünschenswert, wenn man zur Abwechslung auch im Stehen arbeiten möchte. Weil man im Home Office allein entscheiden kann, braucht man auch beim Schreibtischstuhl keine Kompromisse einzugehen. Man sollte ein ergonomisch gut gestaltetes Element auswählen. Zur Wahl stehen unterschiedlichste Farben und Bezugsstoffe, zum Beispiel Leder. Mit der richtigen Einstellung eines Bürostuhls kann optimale Stabilität und Bewegungsfreiheit erzielt werden. Neben der Bequemlichkeit soll vor allem der Rücken geschont werden. lps/Cb

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Der Auszubildende Jan Gruppe sägt eine Treppenstufe zurecht.

Treppen können in die Jahre kommen. Das macht sich in vielen Haushalten bemerkbar, insbesondere in solchen Häusern, die in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren erbaut wurden. „Es gibt in diesem Bereich einen Sanierungsstau“, weiß Nils Altenkamp. Der Burgdorfer Tischlermeister kennt sich im Metier aus und hat sich dazu entschlossen, sich diesem Thema zu widmen. Mit seinem neuen Angebot, der Treppenunion, bietet der erfahrene Handwerksmeister an, Treppen, denen man den Zahn der Zeit ansieht, in die Moderne zu führen. Dabei konzentriert sich die Treppenunion auf die Herstellung, Renovierung und Reparatur von Treppenstufen und Handläufen bei Harfen- und Holmentreppen. Die Stufen und Handläufe werden entnommen und in der Werkstatt aufgearbeitet.

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Nach der Renovierung erscheint die Treppe in neuem Glanz

Manchmal muten Treppen allerdings auch altmodisch an. „Mahagoni, Esche oder Buche sind zum Beispiel nicht mehr so modern“, weiß Nils Altenkamp. Dann kann die Treppenunion auch Stufen aus neuem Material wie Eiche, Nussbaum oder farbige einsetzen und die Treppe dadurch wieder an moderne Geschmäcker heranführen.

Ob Aufarbeitung oder Ersatz – während die Stufen und Handläufe in der Werkstatt sind, wird die Treppe mit Übergangsstufen funktionsfähig gehalten. Eine andere Möglichkeit, dem Stress einer Renovierung zu entgehen, ist aber auch die Urlaubslösung. „Wir vereinbaren gern mit dem Hausbesitzer, dass wir die Renovierung der Treppe in der Zeit erledigen, in der die Hausherren im Urlaub sind.“ Bei der Rückkehr finden sie dann eine neue Treppe vor.

Zuverlässigkeit ist für die Tischlerei Altenkamp besonders wichtig. Aus diesem Grund bietet die Treppenunion ein in Burgdorf neuartiges Konzept an: „Wir starten mit unserem Drei-Tages-Angebotsservice“, erklärt der Tischlermeister. Innerhalb von drei Tagen erhält jeder Kunde garantiert sein Angebot für die Renovierung der Treppe. „Auf diese Weise können Planungen zügig umgesetzt werden.“

Treppenunion Tischlerei Altenkamp

Im Felde 33
31303 Burgdorf
Telefon (0 51 36) 8 04 21 66
www.treppenunion.com