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Herbststürme Vorbeugen, Versichern, Hilfe im Notfall

Prävention schützt Eigentum und Leben

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Eigenheimbesitzer sollten vor der kalten Jahreszeit überprüfen, ob Haus und Dach winterfest sind. Foto: Jürgen Nießen/pixelio

Noch Anfang Oktober gab es in diesem Jahr Temperaturen um die 20 Grad Celsius. Ein Hauch von Spätsommer lag in der Luft. Das gehört leider der Vergangenheit an, denn der Herbst ist inzwischen eindeutig angekommen. Und es ist eine Binsenwahrheit, dass Herbst und Winter auch windige Tage haben kann. In den letzten Jahren sind extreme Windereignisse deutlich häufiger geworden, was für viele Experten vor dem Hintergrund des Klimawandels zu sehen ist.  Damit wachsen aber auch die Gefahren in vielen Bereichen des Alltags. Auf dieser Seite sollen einzelne wichtige Aspekte der bevorstehenden Sturmsaison beleuchtet werden.Als erstes fallen Eigenheimbesitzern dabei natürlich das eigene Dach ein. Hier lauern nicht nur Kosten, wenn es durch Winde abgedeckt wird. Durch herabfallende Dachziegel können auch andere Menschen und Sachwerte in Gefahr gebracht werden.Aber auch im Garten muss man vorbeugen, etwa wenn ein Baum darinsteht. Man sieht also, dass es beim Thema Sturm einiges zu bedenken gibt. Was kann man also tun, um das Dach sicher zu machen? Ist der Baum im Garten standfest? Welche Versicherung sollte man abschließen? Und was passiert, wenn es doch einen Sturmschaden gegeben hat? Antworten zum Thema finden sich auf diesen beiden Seiten.

Wetterextreme können verheerende Schäden anrichten, umso wichtiger ist die Vorbeugung

Ein Dach muss regelmäßig überprüft werden

Fachmänner kontrollieren auch Details wie die Beschichtung und das Schneefanggitter

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Dachdecker decken nicht nur neue Häuser professionell ein, sie sanieren auch im Schadensfall.

Ein Dach ist zunächst einmal da, um ein Haus und seine Bewohner vor den Unbilden des Wetters zu schützen. Aber letztendlich muss das Dach selbst ebenfalls vor den Elementen geschützt sein. Mit anderen Worten: Ein Dach muss so stabil sein, dass es einem Sturm standhält. Das ist nicht immer der Fall, wie man in den vergangenen Jahren an vielen Reportagen über Sturmschäden sehen und lesen konnte.

Um vor unliebsamen Überraschungen beim Dach gefeit zu sein, ist es notwendig, es regelmäßig warten zu lassen. Schließlich können Wind, Regen, Schnee und Schadstoffe in der Luft dem Dach über die Jahre Schäden beibringen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.

Ein Beispiel ist etwa die Dachbeschichtung. Durch undichte Stellen wird das Dach deutlich windanfälliger. Dachfenster sind ebenso neuralgische Stellen wie Schneefanggitter, Dachrinnen, Fallrohre oder Dachziegel, die sich gelöst haben könnten. Der Dachdecker weiß auch mit einem Blick, wie viele Sturmklammern zum Einsatz kommen müssen, um Dachziegel und -steine zu sichern. Dazu reicht dem Dachprofi ein Blick auf die örtliche Windlastzone, in die der Wetterdienst das Land unterteilt.

Auch wenn die regelmäßigen Überprüfungen Geld kosten – sie vermeiden Schäden und damit Ärger, der möglicherweise noch kostspieliger sein könnte.

Morsche Bäume an Straßen und auf Grundstücken sind eine Gefahr

Sicherheit geht vor – auch wenn die jeweilige Pflanze ein Blickfang ist

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Umstürzende Bäume gelten als Naturereignis, wenn sie zuvor regelmäßig untersucht worden sind. Foto: Bertram Fohrn/pixelio.de

Ein Baum auf dem eigenen Grundstück ist ein Blickfang und im besten Fall sogar die Quelle leckeren Obstes. Wer die guten und schönen Seiten eines Baumes nutzt, hat sich allerdings auch um die möglichen Gefahren zu kümmern. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, hat die Verkehrssicherungspflicht für den Baum. Das heißt letztendlich, dass der Baum regelmäßig auf seine Standsicherheit zu überprüfen und sicherzustellen ist, dass von der Pflanze keine Gefahr ausgeht.

Dabei geht es nicht allein darum, dass sichtbare Gefahren wie morsche Äste beseitigt werden. Der Grundstücksinhaber muss vorausschauend agieren und feststellen, ob weitere Gefahrenquellen bestehen. Dazu gehört etwa die Feststellung, ob ein Baum beispielsweise von einer Krankheit befallen ist und somit seine Standfestigkeit verlieren kann. Auch das Alter des Baumes ist von Bedeutung. Ist er zu alt, kann er seinen Stand leichter verlieren als jüngere und gesunde Bäume. Morsche Bäume brauchen beispielsweise noch nicht einmal einen ausgewachsenen Herbststurm oder Orkan, um zu einer Gefahr zu werden. Schon Windstärken von 7 bis 8 reichen aus, um ihn zu kippen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ein Grundstücksbesitzer Experten zu Rate ziehen. Fachfirmen haben die Möglichkeit, den Baum zu untersuchen, um seinen gesundheitlichen Zustand festzustellen und im gegebenen Fall Maßnahmen zu ergreifen.

Kann der Baumbesitzer nachweisen, dass er alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt hat oder hat erledigen lassen, gilt ein dann umstürzender Baum als Naturereignis und der Grundstückseigentümer ist nicht haftbar.

Versicherungen zahlen erst ab Windstärke 8

Auf scheinbare Kleinigkeiten ist zu achten

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Eine gute Versicherung ist immer von Vorteil. Foto: Rainer Sturm/pixelio

Wenn trotz aller Wartungen und allen Vorbeugens doch ein Windschaden auftritt, zeigt es sich, ob ein Haus gut versichert ist. Zunächst einmal gilt: Sturm ist nicht gleich Sturm. Für die meisten Versicherungsgesellschaften fängt der Schadenfall erst bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 an.

Welche Windstärke tatsächlich geherrscht hat, muss der Versicherungsnehmer nachweisen. Oft reicht es aber, wenn es eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder wenn in der Nachbarschaft ebenfalls Schäden aufgetreten sind. Auch der Nachweis, dass das Dach regelmäßig gewartet wurde, ist hilfreich.

Bei Sturmschäden (ab Stärke 8) wird zunächst die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen. Sie kommt zum Tragen, wenn die Gebäude, also auch das Dach, in Mitleidenschaft gezogen werden. Das gilt auch in dem indirekten Fall, dass ein Baum auf das Dach fällt. Bei Folgeschäden an Möbeln oder technischen Einrichtungen wie einem Fernseher muss die Hausratversicherung genutzt werden, die im Übrigen auch für Antennen und Satellitenschüsseln zuständig ist.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen greifen allerdings nur bei fertigen Gebäuden. Für noch im Bau befindliche Häuser sollte der Bauherr eine Bauleistungsversicherung abschließen.