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Pflegeberufe werden deutlich attraktiver

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Die Pflegeausbildungen sind in einem neuen Gesetz zusammengeführt worden. Absolventen erwerben den Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt werden. Mit dem neuen Jahr beginnen jetzt die modernisierten Pflegeausbildungen.

Modernisierte Ausbildungen seit dem 1. Januar – Schulgeld entfällt, Ausbildungsvergütung kommt

Die neue Ausbildung soll die fachlich gestiegenen Anforderungen an die Versorgung in der Pflege anpassen und die Berufe insgesamt attraktiver machen. So werden die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert darüber, dass alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung erhalten, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen können. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Zusätzlich können Auszubildende, die eine Vertiefung gewählt haben, als Sonderfall zwischen dem 18. und 20. Ausbildungsmonat entscheiden, ob sie statt der jeweiligen Vertiefung einen eigenständigen Abschluss Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger machen wollen.

Träger der Ausbildung sind Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Dazu wird eine kostenfreie Ausbildung gewährleistet. Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden finanziert. Ein Schulgeld darf nicht erhoben werden.

Die Praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze wie stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege und pädiatrische und psychiatrische Versorgung sowie einen Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche. Darüber hinaus gibt es weitere Einsätze wie zum Beispiel in der Rehabilitation, in der palliativen Versorgung und Pflegeberatung. Wie bisher werden bei Umschulungen Lehrgangskosten durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter übernommen. Die neue generalistische Pflegeausbildung wird in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt.

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt, für das allein die Hochschule verantwortlich ist.

■ Der deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat zum neuen Pflegeberufsgesetz eine Broschüre unter www.dbfk.de zum Download bereitgestellt. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu den neuen Berufsbildern und zur Ausbildung.