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Helfer in schweren Stunden - Region Nord + Ost

Mit Bestattungsvorsorge den letzten Weg nach eigenen Wünschen gestalten

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Eine Sterbegeldversicherung entlastet Angehörige finanziell und organisatorisch. Foto: BDB/akz-o

Ohne Testament oder Vertrag gilt die gesetzliche Erbfolge

Bereits zu Lebzeiten sollte man den gewünschten äußeren Rahmen für die eigene Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, sich in Zeiten der Trauer auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen.Auch vermeidet man mögliche familiäre Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Rechtzeitige Planung schafft Sicherheit / Beratung über Vertragsgestaltung ist kostenlos

Sparbuch ist keine gute Lösung

Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig. Viele Menschen sind der Ansicht, dass für die Bezahlung der Bestattung das Sparbuch ausreichend sei.

Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann das Amt sogar die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen.

Beratung zur Bestattungsvorsorge

Bestatter bieten sogenannte kostenlose Bestattungsvorsorgeberatungen an. „Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sind – ob Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Blumenschmuck, Trauerfeier und vieles mehr. Sinnvoll ist es, hierbei auch bereits den finanziellen Rahmen zu regeln“, so Stephan Neuser, Generalsekretär des BDB. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an:

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.

Website informiert

Auch möglich ist die Sterbegeldversicherung – etwa über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und seine Partner. Vor allem wer unter 70 ist, wird möglicherweise diese Lösung attraktiv finden können. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Auf der Website des Bundesverbands Deutscher Bestatter www.bestatter.de sind rund 81 Prozent der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen gelistet, wobei eine Suche nach Wohnort und Postleitzahl problemlos die infrage kommenden Bestatter eingrenzt und im Suchergebnis auch die einzelnen Leistungen des jeweiligen Bestattungshauses ersichtlich sind. akz-o

Eingetragene Lebenspartner haben rechtlichen Anspruch

Ohne Testament oder Vertrag gilt die gesetzliche Erbfolge

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Immobilien können neben Sachgütern und Bargeld vererbt werden. Foto: Pixabay

Generell regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wer Erbe sein kann und welche Rechten und Pflichten damit verbunden sind. Grundsätzlich können Erben sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen sein, die als Erbengemeinschaft bezeichnet werden.

Zudem sind auch Stiftungen oder Gesellschaften in der Lage zu erben, wenn diese in einem Testament genannt werden. Als erbberechtigt gelten zudem die engsten Verwandten des Verstorbenen. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, welche festlegt, wer in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad erben kann.

Die Erbfolge ist hierarchisch in drei Grade unterteilt. Zu den Erben der ersten Rangfolge zählen Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie Enkelkinder. Wobei Letztere lediglich dann erbberechtigt sind, wenn ebenfalls die Kinder verstorben sind.

In der Erbfolge der Verwandtschaft werden Ehe- und Lebenspartner jedoch nicht berücksichtigt. So stehen Ehepartnern neben den Verwandten der ersten Rangfolge ein Viertel und gemeinsam mit den Verwandten der zweiten Rangfolge die Hälfte des Erbes zu. Zur zweiten Rangfolge gehören Eltern oder deren Kinder zur dritten Rangfolge zählen Großeltern und deren Kinder.

Für eingetragene Lebenspartner gilt der gleiche rechtliche Anspruch wie bei Verwandten der ersten und zweiten Ordnung. Teil einer Erbschaft sind Aktivvermögen und Passivvermögen.

Zum Aktivvermögen werden Bargeld, Sachgüter und Immobilien gezählt. Während Schulden zum Passivvermögen gehören. Vor dem Antritt einer Erbschaft sollte man sich als Erbe in jedem Fall über etwaige Schulden informieren. lps/Jm

Trauerbewältigung läuft in Etappen ab

Psychologin hat Vier-Phasen-Modell entwickelt

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Der Tod eines Menschen löst unterschiedliche Gefühle aus. Die Trauer steht dabei im ersten Moment nicht immer unmittelbar im Vordergrund. Foto: Pixabay

Die Schweizer Psychologin Verena Kast hat ein Modell entwickelt, welches die Trauer in vier Phasen einteilt. Dieses Modell kann dabei helfen, den Umgang mit der Trauer zu erleichtern, indem man sich explizit mit seinen Gefühlen auseinandersetzt. Die erste Phase wird als das „Nicht-Wahrhaben-Wollen“ bezeichnet, da Angehörige von Verstorbenen häufig unter Schock stehen und daher nicht in der Lage sind zu realisieren, dass die geliebte Person nicht mehr da ist. Dies kann sogar so weit gehen, dass der Todesfall geleugnet wird.

In der zweiten Phase, die „Aufbrechende Emotionen“ genannt wird, äußern sich Gefühle wie Schmerz und Wut häufig besonders intensiv. Wichtig ist hierbei, dass die Gefühle nicht unterdrückt oder verdrängt werden, was die Trauerbewältigung verhindert. In der dritten Phase, die man als das „Suchen und Sich-Trennen“ bezeichnet, beginnt erst die eigentliche Trauerarbeit und die bewusste Auseinandersetzung mit dem Tod. Hierbei kann es hilfreich sein, sich mit den Erinnerungen an den Verstorbenen auseinanderzusetzen, indem beispielsweise alte Fotos angesehen werden.

Auch Gespräche mit Familienmitgliedern, gemeinsamen Freunden oder Bekannten können die Trauerbewältigung unterstützen. Die vierte Phase „Neuer Selbst- und Weltbezug“ ist die letzte Phase der Trauerarbeit und daran erkennbar, dass die Verbliebenen ihren inneren Frieden finden, indem sie den Tod akzeptieren und Abschied von der verstorbenen Person nehmen können.

Hierbei treten Schmerz und Trauer in den Hintergrund, während Erinnerungen an den Verstorbenen präsent bleiben. Ein wichtiger Schritt während dieser Phase ist, dass Trauernde in der Lage sind, Kraft und neuen Lebensmut zu schöpfen und sich neuen Lebensaufgaben zu widmen. lps/Jm