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Tag des Friedhofs - Region Süd-West

Mehr als ein Ort der Trauer und des Todes

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Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer, sondern bergen eine Vielzahl an Naturschönheit und Leben in sich.

Wenn in diesem Jahr und am Wochenende 19./20. September der „Tag des Friedhofes“ begangen wird, dann soll dieser Tag in der Öffentlichkeit zuerst dazu beitragen, für mehr Aufmerksamkeit für die Friedhofskultur zu sorgen. Ein weiterer Aspekt ist, den Friedhof als Ort der Trauerbewältigung und Erholungsraum näher zu bringen, sowie Tod und Trauer zu enttabuisieren. Vor fast 20 Jahren, 2001, wurde der Tag des Friedhofes von Friedhofsgärtnern, Friedhofsverwaltungen, Bestattern, Floristen, Bildhauern, Vereinen und Religionsgemeinschaften ins Leben gerufen.

Am Wochenende 19./20. September ist bundesweiter Tag des Friedhofs

Friedhöfe sind besondere Orte. Man kann dort nicht nur trauern und Trost finden – Friedhöfe bieten Ruhe und Raum zum Entspannen, lassen Menschen Hoffnung schöpfen und neuen Mut gewinnen. Trauernde finden hier einen geschützten Rahmen, um sich von den Verstorbenen zu verabschieden und um ihrer zu gedenken.

Durch den Umgang mit Blumen und Pflanzen kann die Trauer besser verarbeitet werden, positive Gefühle, wie Wohlbefinden, Entspannung und Heimatgefühl können durch die Bewegung im „Grünen Kulturraum Friedhof“ ausgelöst werden. Friedhöfe sind Orte der Begegnung, der Stille, der Erinnerung und des Abschiednehmens. Ein Friedhof kann zum Beispiel immer dann aufgesucht werden, wenn man sich vom stressigen Alltag erholen, eine ruhige Mittagspause verbringen oder einfach die Schönheit und die Ruhe des Ortes genießen möchte.

Welche Kosten entstehen bei einer Beerdigung?

Sehr günstige Angebote enthalten oft pauschalisierte Leistungen – Vergleich ist angeraten

Beerdigungskosten setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: den Waren und Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens, den Zusatzleistungen der Auftraggeber wie beispielsweise Blumenschmuck sowie den Friedhofsgebühren und weiteren Entgelten. Der Bundesverband für Bestatter e. V. rät von besonders günstig angeworbenen Bestattungsangeboten ab, da in diesen häufig pauschalisierte Leistungen enthalten sind. Angehörige sollten sich zudem vorab einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Auch der Vergleich von Angeboten verschiedener Bestattungsunternehmen ist empfehlenswert. Wer die Bestattungskosten im Trauerfall zu tragen hat, ist gesetzlich geregelt. So sind diese von bestattungspflichtigen Angehörigen zu tragen. Die Definition, wer als ein bestattungspflichtiger Angehöriger gilt, variiert von Bundesland zu Bundesland, weshalb man sich in seinem jeweiligen Wohnort über die gesetzlichen Regelungen informieren sollte. Im Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist zudem festgelegt, dass Erben dazu verpflichtet sind die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Beauftragt ein Angehöriger oder Verwandter die Beerdigung, der jedoch gleichzeitig kein Erbe ist, ist es ihm rechtlich erlaubt, den Erben für die Kosten zu belangen. Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, kann das jeweilige Sozialamt zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Sind keine Angehörigen oder Erben vorhanden oder nicht in der Lage für die Kosten aufzukommen, werden sie von der entsprechenden Ordnungsbehörde übernommen. lps/Jm