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KFZ-Spezialisten
Schäden schnell melden

Meldet ein Autofahrer einen Schaden bei seiner Kaskoversicherung erst ein halbes Jahr nach einem Unfall, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bestätigt (Az. 20 U 42/17).