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Stille Tage im November

Tradition lässt sich bis zur Antike zurückverfolgen

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Der Buß- und Bettag ist fest im Kirchenjahr verankert.

Mit Lichtern und Blumen geschmückt

Ende des 19. Jahrhunderts einigte man sich in der evangelischen Kirche auf die Festlegung des Buß- und Bettags auf den Mittwoch vor dem Totensonntag beziehungsweise auf einen Termin elf Tage vor dem 1. Advent, stets zwischen dem 16. und dem 22. November. In diesem Jahr findet der Buß- und Bettag, der nur noch in Sachsen als Feiertag angesehen wird, am 21. November statt. Bis zur Antike lässt sich die Tradition zurückverfolgen. „Tage der Buße im Sinne eines Überdenkens seiner Taten und einer Besinnung waren und sind nicht zwingend an den christlichen oder evangelischen Glauben gebunden und fanden auch schon in Zeiten vor der Reformation statt. Nach dem Wegfall der so genannten Quatembertage, an denen an vier Terminen im Jahr gefastet wurde, fand 1532 auf Anordnung des damaligen Kaisers der erste Bettag statt. 1878 existierten gleich 47 Bußtage, die auf 24 unterschiedliche Daten fielen. Erst 1934 wurde der Buß- und Bettag zu einem gesetzlich einheitlichen Feiertag für ganz Deutschland“, lautete die Zusammenfassung der langen Tradition. Um die Arbeitgeber zu entlasten wurde der Buß- und Bettags als einheitlicher Feiertag 1994 abgeschafft.




Mit Lichtern und Blumen geschmückt

Am Volkstrauertag werden die Flaggen auf halbmast gesetzt

Totensonntag findet am 25. November statt

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Auch der Totensonntag gehört in diese Jahreszeit.

Er wird immer am letzten Sonntag vor dem 1. Advent begangen. Bei diesem Sonntag handelt es sich auch um den letzten eines jeden Kirchenjahres. Er ist kein gesetzlicher Feiertag, aber ein bedeutender Tag der evangelischen Kirche. Der Totensonntag bezieht sich im Gegensatz zur scheinbaren Bedeutung des Wortes auf der einen Seite auf das ewige Leben und mahnt auch die Erinnerung an die Verstorbenen an. In speziellen Gottesdiensten wird dies auch durch die Fürbitten ausgedrückt. In allen deutschen Bundesländern ist der Totensonntag besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze aller Bundesländer außer Hamburg bestimmen den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag oder als „stillen Tag“ oder „stillen Feiertag“.

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Geschmackvolle Dekorationen erinnern an die Verstorbenen.

Der November ist geprägt von mehreren „Stillen Tagen“, an denen der Heiligen und Toten gedacht wird. An diesen Tagen, zu denen der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag sowie der totensonntag gehören, soll es noch ruhiger zugehen als an ganz normalen Sonn- und Feiertagen, denn die Trauer und Andacht soll nicht gestört werden. Gerade zur Zeit der Totengedenktage, werden die Gedanken wieder vermehrt auf die Verstorbenen gelenkt. Viele verleihen ihren Gefühlen mit Blumen, Gestecken oder Lichtern Ausdruck. Mit ihren vielen warmen, gedeckten Farben eigenen sich als Grabschmuck auch die Chrysanthemen. Wenn es nicht allzu frostig wird blühen sie speziell an etwas geschützteren Stellen bis zur ersten klirrenden Kälte. Mit etwas Glück sogar noch im Dezember. Fast immer ist beim herbstlichen Grabschmuck die Heide mit ihren weiß-, rosa- oder rötlich blühenden Sorten zu empfehlen. Es heißt, je feuchter und nebeliger das Wetter ist, umso eher können die Pflanzen bis zum Frost durchzuhalten. Am pflegeleichtesten ist die Besenheide, denn sie benötigt wesentlich weniger Wasser und trocknet nicht so schnell aus. Sehr schön wirken Christrosen. Im Winterhalbjahr verzaubern sie noch mit echten Blüten und symbolisieren trotz der schlechten Witterung die Stärke des Lebens. Viele wollen ihre Gräber mit Tanne oder Moos auslegen und mit möglichst robusten und farbigen Gestecken schmücken. So können die grauen Wintertage bis zur Frühjahrspflanzung geschmackvoll überbrückt werden. Gern wird der Grabschmuck durch Kerzen ergänzt. Bereits im Mittelalter war es Brauch, die Gräber mit Kerzen zu schmücken. Heute ist dies ein weit verbreitetes, liebevolles Ritual. Die Geste, eine Kerze für Verstorbene zu entzünden ist ein Ausdruck öffentlicher Trauer und soll sagen: ich war bei dir und ich hab dich nicht vergessen. Es ist berührend zu sehen, wie sich dann in der Dämmerung manche Friedhöfe in ein warmes Lichtermeer verwandeln.

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Viele Angehörige zieht es an diesem Sonntag, 18. November, auf den Friedhof.

Seit 1952 wird in Deutschland der Volkstrauertag immer zwei Sonntage vor dem ersten Advent begangen. Er soll an die Opfer von Gewaltherrschaften und Kriegstote aller Nationen erinnern. Bereits 1919 wurde in der Weimarer Republik die Einführung eines Volkstrauertages vorgeschlagen, um an die gefallenen deutschen Soldaten im 1. Weltkrieg zu gedenken. So fand der erste Volkstrauertag am 26. Februar 1926 statt. Er wurde 1934 während der nationalsozialistischen Diktatur als Heldengedenktag umbenannt. Nach dem 2. Weltkrieg erhielt der Volkstrauertag in den westlichen Besatzungszonen wieder seine ursprüngliche Form zurück, in der DDR wurde der „Internationale Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“ eingeführt. Nach der Wende wurde er wieder abgeschafft. Zur Abgrenzung an den Heldengedenktag wurde der Volkstrauertag auch auf das Jahresende, das theologisch in enger Verbindung mit den Themen Zeit, Tod und Ewigkeit steht, verschoben. In Deutschland findet jedes Jahr zum Volkstrauertag eine Gedenkstunde im Deutschen Bundestag statt. Der Bundespräsident hält in Anwesenheit der Bundeskanzlerin, des Kabinetts und des Diplomatischen Korps eine Rede. Traditionell werden außerdem in vielen Regionen Kranzniederlegungen durchgeführt.