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Betrug mit gefälschten Überweisungen nimmt dramatisch zu

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Sich informieren und Netzwerken – das ist auch für die Fachbetriebe ein wichtiges Kriterium moderner Betriebsführung. Foto: Hofschläger-Pixelio

Die Betriebe, Unternehmen und Dienstleister aus dem Calenberger-Land sind gewarnt: Der Betrug mit gefälschten Überweisungen und Zahlungen nimmt drastisch zu. Jetzt hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit Sitz in Hannover nochmals vor diesen betrügerischen Aktivitäten gewarnt. Die Betriebe aus Barsinghausen, Gehrden, Wennigsen und Ronnenberg sind allerdings auch sonst „auf der Hut“ vor betrügerischen Aktivitäten. So sagt zum Beispiel Andreas Rönsch, Geschäftsführer vom Küchenland Rönsch: „Ich habe alle meine Mitarbeiterinnen, und nicht nur die in der Buchhaltung, darauf hingewiesen nur einwandfrei als Originale ausgewiesenen Rechnungen und Überweisungen auszuführen, alle nicht so klaren sind eindeutigen Belege werden doppelt und dreifach geprüft. Gegebenenfalls kontakten wir den Absender halt noch mal.“

Betriebe und Unternehmen im Calenberger-Land sind gewarnt

Zusätzliche Prüfung ist immer sinnvoll

Überweisungsformulare aus echtem Papier? Die meisten Unternehmen haben damit im täglichen Geschäftsablauf eigentlich nichts mehr zu tun, alle Überweisungen werden heute online erledigt. Aber Vorsicht, der etwas altertümliche Überweisungsträger für die beleghafte Buchung ist das Einfallstor für eine Betrugsmasche, die sich aktuell ausbreitet.

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Die Angebote der IHK lohnen sich für die Unternehmen aus dem Calenberger-Land. 
Foto: Wengert-Pixelio

Mit gefälschten Unterschriften versehene Überweisungsträger werden direkt bei Banken eingereicht. Dabei geht es meist um vierstellige Beträge, die kein Aufsehen erregen. Im Regelfall führen Banken diese Aufträge aus, auch wenn von den betroffenen Unternehmen sonst elektronische Überweisungen genutzt werden. Das Geld landet auf ausländischen Konten und ist längst weiter transferiert, bis der Betrug auffällt. Die IHK Hannover rät Unternehmen dringend, dieser Betrugsmasche bei ihrer Bank einen Riegel vorzulegen: „Wenn ein Unternehmen in der Regel elektronische Überweisungen nutzt, sollten bei der Hausbank vorsorglich jegliche papiergebundenen Überweisungen gesperrt werden“, sagt IHK-Experte Tilman Brunner. Werden noch Überweisungsformulare eingesetzt, sollten die Unternehmen zumindest sehr sparsam mit öffentlich zugänglichen Informationen umgehen. „Machen Sie es den Betrügern nicht zu einfach. Wenn Kontodaten und Unterschriften von Geschäftsführern auf der Website eines Unternehmens zusammengesucht werden können, dann ist der Betrug ein leichtes Spiel.“

Seminar: Update 2019 – Aktuelles Arbeitsrecht

Die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung schreitet unaufhörlich fort. Die neue Brückenteilzeit ist nur Beispiel aus der aktuellen Gesetzgebung.

Jetzt bietet die IHK ein Seminar an, bei dem alle diese Dinge noch einmal konkret angesprochen werden. Das Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 bis in die jüngste Gegenwart dar. Im Rahmen des Praxis- Seminars werden in kompakter Form Antworten zu den zentralen Fragen des Arbeitsrechts von der Einstellung bis zur Kündigung gegeben.

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Andreas Rönsch, Chef des gleichnamigen Küchenlandes, empfiehlt doppelte Prüfung aller Zahlungsvorgänge, um sich vor Betrügern zu schützen.

Referent ist Rechtsanwalt Sebastian Färber. Rechtsanwalt Färber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzverwalter und Treuhänder.

Unter anderem stehen Themen aus dem Allgemeinen Vertragsrecht auf dem Programm. Diese sind: Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung; Befristung und vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung; Befristung, (mittelbare) Vertretung; Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung; Altersgrenze: Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts; Verspätete Lohnzahlung sowie Verzugsschaden.

Des Weiteren Vergütungspflicht – Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle; Mindestlohn – arbeitsvertragliche Ausschlussfrist; offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot; Schadensersatz, Arbeitnehmerhaftung, Ausschlussfrist, Fristbeginn, Fälligkeit, Brückenteilzeit. Zum Thema Bestandsschutz: Neueste Rechtsprechung zum Kündigungsrecht. Dazu gehören unter anderem die Thematiken Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung sowie Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung.

Auch Punkte zum Betriebsverfassungsrecht kommen zur Sprache. Dazu zählen: Auskunftsanspruch des Betriebsrates; Mitbestimmung des BR bei Rauchverbot im Betrieb; Einsichtnahme in nichtanonymisierte Listen der Bruttolöhne und -gehälter.

Das Seminar findet am 25. Februar von 14 bis 18 Uhr in der IHK Hannover (Schiffgraben 49, 30175 Hannover) statt.

Liquiditätsmanagement und Finanzplanung sind ein dauerhaftes Thema

Die Geschäftsführer der „Fachbetriebe in Ihrer Nähe“ wissen sehr wohl um die Wichtigkeit, die eine gute Finanzplanung mit sich bringt. Deshalb empfiehlt die IHK gerade den Mittelständlern ein Seminar zu diesem Thema. Für Dienstag, 2. April, von 14 bis 17 Uhr, bietet die IHK das Seminar Liquiditätsmanagement und Finanzplanung an. Zum Inhalt heißt es: Zahlungsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Handeln. Die Liquidität ist das „Lebenselixier“ jedes Unternehmens. Liquiditätssicherung und -steuerung sind nur möglich, wenn die notwendige Transparenz über die Liquiditätssituation besteht.

Die Liquiditätsplanung ist ein professionelles Instrument, das die Zahlungsströme abbildet und die Liquiditätsentwicklung aufzeigt. Sie zeigt freie Spielräume auf - bildet aber auch Engpässe im Zeitverlauf ab. Die Liquiditätsplanung ist damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Liquiditätssicherung.

Ziel des Workshops ist es, die einzelnen Instrumente, Einflussgrößen und Steuerungsmechanismen kennen zu lernen. Anhand von praktischen Beispielen werden Szenarien für die Liquiditätsplanung und –steuerung entwickelt und vorgestellt.