Von Katrin Schreiter Arbeiten in Teilzeit – auch für Auszubildende ist das unter Umständen möglich. Denn unter bestimmten Umständen fehlt die Zeit für eine Vollzeitausbildung. Die Gründe können unterschiedlich sein: Mütter und Väter, aber auch pflegende Angehörige haben es oft nicht leicht, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. „Häufig konnten sie deshalb keine Ausbildung in Vollzeitform durchlaufen. Sie sind allerdings aufgrund ihrer Lebenserfahrungen motiviert und leistungsbereit“, sagt Günter Hirth von der Industrie- und Handelskammer Hannover. „Da aufgrund des demografischen Wandels zukünftig erheblich weniger Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden, sollten Unternehmen auf dieses Potenzial nicht verzichten.“Wie funktioniert die Teilzeitausbildung? Während dieser Ausbildung muss ein Azubi in der Regel 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Betriebe und die Jugendlichen einigen sich auf die reduzierte Stundenzahl und sprechen ab, wann diese geleistet wird. Der Berufsschulunterricht allerdings muss in Vollzeit besucht werden. Rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraf 8 Berufsbildungsgesetz (BbiG).
Teilzeitausbildung – eine Chance für junge Eltern und pflegende Angehörige
Selbstverständlich erhalten auch Auszubildende in Teilzeitform von ihrem Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Durch die reduzierte Arbeitszeit verringert sich die monatliche Vergütung entsprechend. Alleinerziehende Eltern können außerdem eine Ausbildungsbeihilfe beantragen, die Kosten wie Kinderbetreuung oder Fahrt zur Arbeit deckt.
"Unternehmen sollten auf dieses Potenzial nicht verzichten."
Günter Hirth, Industrie- und Handelskammer Hannover
Auch wer eine betriebliche Umschulung anstrebt, kann das in Teilzeit anpeilen. Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Variante einer Ausbildung, die durch das Jobcenter mit einem Bildungsgutschein gefördert wird. Voraussetzung dafür: Die Umschüler, die arbeitslos sind oder demnächst ihren Job verlieren, lassen sich durch das Jobcenter beraten.
„Durch die betriebliche Umschulung haben ältere Bewerber eine Chance, einen Berufsabschluss nachzuholen“, sagt Günter Hirth. „Und die Betriebe können deren Berufs- und Lebenserfahrung in ihrem Unternehmen nutzen.“
Generell gelten für die Teilzeitvariante der Umschulung in Betrieben dieselben Kriterien wie für Teilzeitausbildungen.
Informationen
Mehr zum Thema Teilzeitausbildung und -umschulung gibt es beim Jobcenter Region Hannover und der Agentur für Arbeit Hannover, Telefon: (08 00) 4 55 55 20.
Fachhochschule für Wirtschaft mit zwei neuen Studiengängen
Die Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW) Hannover bietet seit Herbst 2018 die beiden neuen Bachelor-Studiengänge „Betriebswirtschaftslehre/Unternehmertum und Mittelstandsmanagement“ sowie „Betriebswirtschaftslehre/Consulting & Business Transformationen“ an. Nach Angaben der FHDW wurde das neue Angebot sehr gut angenommen. Mit den beiden Studiengängen will die Fachhochschule den Fokus verstärkt auf die Herausforderungen der Digitalisierung legen. mma
WEITERE INFORMATIONEN UNTER: www.fhdw-hannover.de/studium.html
Verpatzte Abschlussprüfung verlängert Ausbildung
Auszubildende können ihre Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Das Ausbildungsverhältnis besteht dann jeweils bis zum nächsten Prüfungstermin in sechs oder zwölf Monaten weiter, erklärt das Portal „Stark für Ausbildung“. Erst wenn alle drei Versuche scheitern, endet die Ausbildung ohne Abschluss. Ist abzusehen, dass jemand Probleme mit der Prüfung bekommt, können Betrieb und Azubi die Verlängerung der Lehre auch schon vorher vereinbaren – und die Prüfung bis zum nächsten Termin aufschieben.
Das Portal „Stark für Ausbildung“ ist ein gemeinsames Projekt der Gesellschaft für berufliche Bildung und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk. dpa/tmn
WEITERE INFORMATIONEN UNTER: www.stark-fuer-ausbildung.de
FOM Studiengang für die digitale Zukunft
Die Digitalisierung stellt Unternehmen technisch und personell vor neue Herausforderungen. Um Fach- und Führungskräfte für Cloud Computing, Datenschutz und -sicherheit fit zu machen, erweitert die FOM Hochschule ihr berufsbegleitendes Studienangebot am Hochschulzentrum Hannover zum Wintersemester 2019. Dann startet der Bachelor „Management & Digitalisierung“, der Wirtschaftswissenschaft und neue Technologien verbindet. Studieninhalte sind zum Beispiel neue informatische Systeme und Datenbanken, Informationssicherheit sowie künstliche Intelligenz. mma
WEITERE INFORMATIONEN UNTER: (08 00) 1 95 95 95, studienberatung@fom.de. Infoveranstaltung am 5. März um 18 Uhr im Haus der Hannoverschen Industrie, Schiffgraben 36