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HELFER IN SCHWEREN STUNDEN

Hannover: Vorsorgen für den Fall der Fälle

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Geschäftsführer Stefan Burmeister-Wiese Foto: Wiese Bestattungen

Sichere Form der Bestattungsvorsorge, auf Details kommt es an.

Generell ist die Sterbegeldversicherung eine sichere Form der Bestattungsvorsorge. Doch wie so oft gilt auch hier: Auf die Details kommt es an. Achten Sie daher vor Abschluss auf folgende Punkte:

■ Keine Gesundheitsprüfung. Häufig werden Tarife angeboten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen. Damit wollen Versicherer vermeiden, dass sie auch dann leisten müssen, wenn erst für kurze Zeit Beiträge eingezahlt worden sind. Chronisch Kranke werden dadurch ausgegrenzt.

Möglichst kurze bzw. gestaffelte Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz. Achten Sie also darauf, dass diese möglichst kurz ist bzw. dass Ihnen eine gestaffelte Aufbauzeit angeboten wird. Außerdem sollte geregelt sein, dass bei Tod durch Unfall voller Versicherungsschutz bereits ab dem ersten Tag besteht, ungeachtet der vereinbarten Wartezeiten.

Auszahlung der Überschussbeteiligung und Beitragsrabatte. Versicherungen sind darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen und Überschüsse zu erwirtschaften. Viele Anbieter beteiligen ihre Kunden an diesen Überschüssen in garantierter Höhe. Im Todesfall wird die vereinbarte Sterbegeldsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Manche Anbieter geben einen Teil der Überschüsse zusätzlich auch in Form eines Beitragsrabatts an ihre Kunden weiter.

■ Höhe der Beiträge während der Vertragslaufzeit gleichbleibend. In Sterbegeldversicherungen wird oft jahrzehntelang eingezahlt; je jünger der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind die Beiträge. Sie sollten sich vergewissern, dass die jeweils abgeschlossenen Tarifbeiträge konstant bleiben und dass ,,Anpassungen" vertraglich ausgeschlossen sind.

 Zeitlich begrenzte Dauer der Beitragszahlungen. Die Sterbegeldversicherung wird erst im Todesfall ausgezahlt. Bei Ihrer Entscheidung für einen Anbieter ist es aber schon relevant, wie lange die Beiträge gezahlt werden müssen, zum Beispiel bis zum 65. bzw. bis zum 85. Lebensjahr oder per Einmalzahlung. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer besteht lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz. Vorteilhaft für Sie ist es, wenn der Vertrag auch dann weiterhin mit Boni aus der Überschussbeteiligung bedient und dadurch immer wertvoller wird.

Weitere Informationen zu den Themen Sterbegeldversicherung und Treuhandkonto finden Sie im Vorsorge-Bereich auf www.wiese-bestattungen.de.

Wiese Bestattungen KG
Baumschulenallee 32/Osterfelddamm
30625 Hannover
Telefon (0511) 95 78 57
www.wiese-bestattungen.de