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Fahrgemeinschaften sparen Geld und sind gut für die Umwelt

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Fahrgemeinschaften entlasten die Umwelt und das eigene Nervenkostüm. Foto: dpp-AutoReporter

Auch im Cabrio gelten Regeln

Im morgendlichen Berufsverkehr ist es ein vertrautes Bild: Die Autos, die auf dem Weg zum Arbeitsplatz im Stau stehen, sind in der Regel nur mit dem Fahrer besetzt. Die weiteren Plätze sind leer. Ökologisch und ökonomisch ist das alles andere als klug. Trotzdem nutzen viele Arbeitnehmer das Auto, um morgens an die Arbeitsstelle zu kommen. Bequemlichkeit, die Enge in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder vermeintliche Schnelligkeit werden dabei oft als Grund angegeben. Dabei braucht es nur einen Stau auf dem Weg zur Arbeit, und schon ist der Vorteil der Schnelligkeit wieder dahin.

Entfernungspauschale kann geltend gemacht werden / Absprachen sind nötig


Wer nicht auf das Auto verzichten kann oder will, hat in den meisten Fällen zumindest die Möglichkeit, trotz Individualverkehrs Staus im Berufsverkehr und dem Anstieg der Umweltbelastung mit einer Fahrgemeinschaft aktiv entgegenzuwirken. Sie sind ein gutes Mittel, um auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause Geld und Nerven zu sparen, aber auch die Umwelt zu entlasten. Schließlich sind in diesem Fall zwei bis drei Autos weniger auf der Straße und stoßen keine Abgase aus. Ein kleiner Vorstoß unter den Kollegen könnte eine solche Fahrgemeinschaft in Gang bringen. Sollte man neu in einer Firma sein, könnte ein Aushang am Schwarzen Brett ein guter Anfang sein. Die sozialen Medien sind ebenfalls für einen solchen Vorstoß geeignet.

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Staus gehören zum Pendlerdasein. Foto: obs/ BG ETEM/ThinkStock.de

Die Fahrt mit Kollegen bietet nicht nur im Straßenverkehr Vorteile, sondern auch in der Firma selbst. Schließlich ist die Stellplatzsuche auf dem Firmenparkplatz deutlich entspannter, wenn nicht vier oder fünf Fahrzeuge abgestellt werden wollen, sondern nur eines.

Die Bedingungen, unter der eine Fahrgemeinschaft gebildet werden kann, unterscheiden sich übrigens kaum von denjenigen, die gelten, wenn man allein fährt. Auch als Mitfahrer kann man die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer beim Finanzamt geltend machen. Jeder Insasse kann dabei die volle Strecke angeben. Wer allerdings ausschließlich mitfährt und sein eigenes Auto nicht anbietet, muss darauf achten, dass die Obergrenze von 4500 Euro nicht überschritten wird. Für den Fahrer gilt diese Grenze nicht. Wechseln sich die Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft ab, muss man diese Grenze für alle im Auge haben, um die Wahl des Fahrers entsprechend zu treffen. Sinnvoll ist es, über die Fahrgemeinschaft schriftliche Vereinbarungen anzulegen. Hier können zum Beispiel die Anzahl der Fahrten pro Teilnehmer festgelegt werden, sodass die 4500 Euro nicht in den Blick kommen. Der Fahrer muss allerdings darauf achten, dass die Fahrt nicht gewerblich wird. Er darf also von seinen Mitfahrern nicht mehr Geld einsammeln als die Fahrt tatsächlich kostet. Und er muss auch seine eigenen Kosten berücksichtigen.


In der schriftlichen Vereinbarung können die Zeiten und Treffpunkte fixiert werden. Daran muss sich jeder Teilnehmer halten. Gibt es Verspätungen oder ein Ausfall muss es Kommunikationswege geben, über die Nachrichten ausgetauscht werden. Eine entsprechende Gruppe in einem Messengerdienst ist dafür bestens geeignet. Zu beachten ist dabei außerdem, dass durch die gemeinschaftliche Fahrt und die Absprache zur Kostenteilung bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht. Sollte ein Fahrer ohne Angaben von Gründen ausfallen, können die anderen Teilnehmer Schadenersatz fordern und entstehenden Fahrtkosten geltend machen. Diese Eventualitäten sollten in der schriftlichen Vereinbarung geregelt sein.

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Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Beteiligte Geld sparen. Foto: Thorben Wengert

In Sachen Versicherung gibt es ebenfalls keinen Unterschied zum Alleinfahren. Sowohl der Fahrer als auch die Mitfahrer sind über die Kfz-Haftpflicht des Fahrers und über die Berufsgenossenschaft versichert. Eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist also nicht notwendig. Das gilt allerdings nur für den direkten Arbeitsweg. Bei einer Abweichung wird es eine private Fahrt. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz.

Auch im Cabrio gelten Regeln

Auch im Cabrio gelten Regeln

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Sommerzeit ist Cabriozeit. Foto: Volkswagen

Einige schöne Tage in diesem Frühjahr haben es bereits gezeigt: Die warme Jahreszeit ist Cabriozeit. Autofahrer, die „oben ohne“ fahren können, sehnen sich nach heißen Temperaturen, um das Dach zurückklappen zu können. Eine frische Brise um die Nase, die Sonne auf der Haut und im Autoradio die Lieblingsmusik – es gibt kaum schönere Augenblicke für Cabriobesitzer.

Aber es gibt doch ein paar Hindernisse, die ein wenig Wasser in den sprichwörtlichen Wein schütten können. Gerade die Sonne wird in unseren norddeutschen Breiten oft unterschätzt. Bevor man also das Dach zurückklappt, gilt es die Haut mit Sonnencreme zu schützen, sonst erlebt man schnell sein „rotes Wunder“. Kopfbedeckung und Sonnenbrille gehören selbstverständlich auch zur Ausrüstung.

Auch wenn manche Cabriofahrer es nicht gern hören: Die uneingeschränkte Freiheit gibt es auch beim Freiluftfahren nicht. Das fängt bereits beim Schuhwerk an. So beliebt die Flip-Flops genannten Latschen im Sommer auch sein mögen. Für das Autofahren – egal ob mit oder ohne Dach – sind sie keineswegs geeignet. Zu schnell kann man in ihnen von den Pedalen abrutschen. Feste Schuhe sind ein Muss.


In punkto Sicherheit – in diesem Fall insbesondere für die eigene – sind auch noch ein paar Regel wichtig. Das intensive Fahrgefühl in einem Cabrio verleitet Beifahrer oft dazu, sich nicht verkehrsgerecht zu benehmen. Wer hat nicht schon die kleinen Flitzer gesehen, bei denen Füße bei voller Fahrt über der Tür hingen oder die Beifahrer auf den Sitzlehnen saßen? Ganz klar: Der Hosenboden gehört auf die Sitzfläche und die Füße in den Fußraum. Jede andere Sitzposition kann extrem gefährlich werden. Insbesondere kann bei einem Unfall der sich auslösende Airbag schwere Verletzungen verursachen, wenn der Beifahrer in der falschen Position sitzt. Ein kleines, oft beobachtetes Beispiel: Beliebt ist beim Beifahrer etwa, die Füße auf das Armaturenbrett zu legen. Wenn es hier zu einem Unfall kommt, werden die Füße gegen die Windschutzscheibe gedrückt, danach schleudert sie der Airbag in die Höhe und der Körper rutscht unter dem oberen Sicherheitsgurt durch. Der Beckengurt dagegen wird stark gegen den Bauchraum gepresst und kann dort zu Verletzungen führen. Übermut gehört also nicht ins Auto.

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Waghalsige Sitzpositionen können schwere Verletzungen zur Folge haben. Foto: Allianz

Viele Cabrios sind Saisonfahrzeuge, deren Besitzer sie nur für den Sommer zulassen. Wenn das Auto also im Frühjahr für die Saison bereit gemacht wird, gilt es, alle Gummiprofile und die entsprechenden Dichtungen darauf zu überprüfen, ob sie ihren Dienst tun. Zudem können über den Winter undichte Stellen im Stoff entstanden sein. Es gibt eine effektive Methode, kleine Löcher zu entdecken: Mit einem Gartenschlauch lässt sich ein Regenschauer bestens simulieren. Hinterher sieht man genau, wo die Lecks sind. Bei Hardtops aus Kunststoff oder gar einem Stahldach dagegen ergeben sich dabei keine Probleme. Sie werden in der Regel auch nicht als Saisonfahrzeug sondern ganzjährig genutzt.

Bei einem Stoffdach kann das Falten des Daches übrigens auch das Fenster in Mitleidenschaft ziehen. Das Fahren mit einem verknitterten Heckfenster ist gefährlich, da es die Sicht nach hinten behindert.

Wenn es tatsächlich einmal geregnet hat und das Stoffdach im Einsatz war, gehört ein wenig Geduld zur Grundausstattung des Cabriofahrers: Wie bei einem Zelt darf auch ein Stoffdach nicht feucht eingefahren werden, denn es besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Auch Falten und Druckstellung verewigen sich im feuchten Zustand.

Fazit: Ein Stoffdach bedarf einer guten Pflege - oder man entscheidet sich gleich dafür, es durch Kunststoff zu ersetzen.