Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Aktive Hilfe - Pflege und Betreuung

Grundsicherung und Pflege: Geringverdiener und Hilfebedürftige können finanziell aufstocken

Grundsicherung und Pflege: Geringverdiener und Hilfebedürftige können finanziell aufstocken Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Was ist, wenn im Alter das Geld nicht reicht? Menschen mit schmalem Geldbeutel und gesundheitlichen Problemen erhalten staatliche Unterstützung.

Mit der Hilfebedürftigkeit im Alter sorgt man sich um die Absicherung. Wer zukünftig nicht in den Rahmen der viel diskutierten Grundrente – 1250 Euro für Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren – fällt, hat nach wie vor Anspruch auf Grundsicherung im Alter.Eine solche wird allen hilfebedürftigen Personen gewährt, sobald die Altersgrenze von derzeit 67 Jahren erreicht ist. Neben dem Regelbedarf berücksichtigen die Leistungen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, den Mehrbedarf zum Beispiel bei einer Gehbehinderung, sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch die Kosten für die Vollzeitpflege in einer stationären Einrichtung können übernommen werden.Zusätzlich erhält man Bekleidungspauschalen und einen Betrag für persönliche Bedürfnisse.        

Senioren haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Transferleistungen

Gutachter beurteilt Grad der Pflegebedürftigkeit

Ist man pflegebedürftig im Alter, kann die Einstufung nach einem Pflegegrad erwogen werden, damit die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung möglich wird. Vorrangig bei der Einstufung nach fünf Pflegegraden ist die dauerhafte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Bei der Gutachter-Beurteilung finden unter anderem Beweglichkeit, Kognition, Sprachverständnis, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung Berücksichtigung.

Ambulante Dienste sind eine Möglichkeit

Der Pflegebedürftige kann für seine Pflege durch nicht professionelle Pflegepersonen, etwa durch Angehörige zu Hause, ein monatliches Pflegegeld beantragen. Ebenso sind Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Selbst wenn der Pflegebedürftige begrenzt in die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geht, kann das Pflegegeld vorübergehend anteilig fortgezahlt werden.

Wird neben der Pflege durch einen Angehörigen auch die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen, können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden: Der Anspruch auf Pflegegeld vermindert sich dann um den Prozentsatz der genutzten Sachleistungen. lps
   

Wann zahlt die Krankenkasse?

Wer Unterstützung im Haushalt benötigt, erhält in einigen Fällen Hilfe
    

Grundsicherung und Pflege: Geringverdiener und Hilfebedürftige können finanziell aufstocken-2
Ältere Alleinstehende sind teilweise auf spezielle Dienste angewiesen. Foto: Foto: Eva-Katalin/gettyimages.com/akz-o

Putzen, kochen, einkaufen und die Kinder versorgen – im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch wer erledigt diese Aufgaben, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist?

Krankheit oder Schwangerschaft?

„In bestimmten Fällen kümmert sich dann die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von höchstens 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, können die Unterstützung zum Beispiel dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Rehamaßnahme teilnehmen oder vollstationär ins Krankenhaus müssen. „Werdende Mütter können die Hilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden den Haushalt nicht mehr erledigen können“, sagt Heike Morris. Gleiches gilt für Mütter, die gerade entbunden haben. Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: „In diesem Fall besteht ein Anspruch für maximal vier Wochen, wenn der Versicherte den Haushalt zum Beispiel aufgrund einer schweren Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht weiterführen kann.“

Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Betroffene keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf hat. Hat der Versicherte ein Kind von höchstens 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung, ist eine Verlängerung auf bis zu 26 Wochen möglich. Gut zu wissen: Neben den genannten Kriterien können die Krankenkassen auch eigene Voraussetzungen festlegen, unter denen die Haushaltshilfe bewilligt wird. Sie haben Fragen zum Thema?

Die UPD berät Sie kostenfrei und neutral unter der Telefonnummer (0800) 0 11 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.

Zuzahlung pro Tag

Ein Versicherter hat gegenüber seiner Krankenkasse nur dann einen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, wenn er diesen bislang selbst geführt hat. Darüber hinaus darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben übernehmen kann. „Ein entsprechender Antrag inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes muss bei der Krankenkasse eingereicht werden“, sagt Heike Morris. Zudem gilt: Versicherte müssen zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe selbst übernehmen. „Der Betrag liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Tag.“ Ausgenommen sind Schwangere und junge Mütter: Sie sind von den Zuzahlungen befreit. akz-o
     

Smartphone erleichtert Alltag

Laut einer Studie von emporia Telecom und der Deutschen Seniorenliga ist es für 83 Prozent der Best Ager einfacher, über das Smartphone mit Freunden und Familie den Kontakt zu halten als per Festnetztelefon. Viele Senioren erkennen mittlerweile: Die digitalen Möglichkeiten, die ein Smartphone bietet, erleichtern den Alltag erheblich. Das Smartphone gibt ihnen Sicherheit und die Möglichkeit, viel mobiler unterwegs zu sein. So können Öffnungszeiten oder Fahrplanauskünfte abgefragt oder Bankgeschäfte online erledigt werden. Zudem ist das Handy ein wichtiger Begleiter unterwegs und auf Reisen. Das Linzer Unternehmen emporia stellt Mobiltelefone speziell für die Generation 60plus her. Wichtig ist die einfache Menüführung. Aber auch große Bedienoberflächen und die Konzentration auf wesentliche Features wie beispielsweise eine Notruftaste stehen bei der Entwicklung seniorengerechter Geräte im Fokus. Das Handy sollte sich vor allem intuitiv nutzen lassen. „Viele Senioren denken immer noch, sie kämen mit einem Smartphone nicht klar“, fasst emporia-Chefin Pupeter ein Ergebnis der Studie zusammen. „Es ist unsere Aufgabe, diese Berührungsängste abzubauen und die älteren Menschen in die digitale Zukunft zu führen.“ akz-o