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Zum Wohl!

Situation ist nicht einfach – trotzdem haben sich viele Gäste an neue Situation gewöhnt

Situation ist nicht einfach – trotzdem haben sich viele Gäste an neue Situation gewöhnt

Wie viele Plätze dürfen genutzt werden?

Nach und nach gehört ein Besuch in einem der vielen tollen Restaurants, die wir in der Region haben, für viele Freunde der hannoverschen Gastronomie immer häufiger wieder zu einer gelungenen Woche. Auch an die mit der Corona-Krise verbundenen Begleiterscheinungen wie die Maskenpflicht für Bedienungen und kreative Lösungen für Speisekarten wie Barcodes zum Einscannen oder Angebote auf Tafeln haben sich die Gäste inzwischen gewöhnt. Sie gehören inzwischen schon fast zum Alltag. Und bei einem leckeren Steak, einer guten Portion Pasta oder einem frischen Salat fallen diese Sicherheitsvorkehrungen erst recht nicht mehr auf.

    

Dennoch ist die Situation für viele Gastronomen noch immer sehr schwer. Jeder neue Gast ist herzlich willkommen – und viele Gastronomen beteiligen sich daher als kleines Dankeschön auch an der zweiten Auflage einer tollen Aktion, die von der Gilde-Brauerei unterstützt wird.

In allen Restaurants, die auf dieser Seite mit ihrer Werbung vertreten sind, können die Gäste von heute an in den kommenden zwei Wochen mit einem frisch gezapften Gilde Ratskeller auf die Wiedereröffnung anstoßen (Details dazu finden Sie im Extratext).

Dazu werden sie von den Gastronomen und der großen hannoverschen Brauerei eingeladen, die sofort begeistert von der Idee war, die Aktion erneut zu unterstützen.
       

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„Die Situation hat sich schon etwas verbessert, allerdings wird das gute gastronomische Angebot noch nicht wieder so angenommen wie vor Corona“, sagt Gilde-Vertriebschef Holger Bock. „Gerade Objekte ohne Außenfläche bekommen das zu spüren.“ Dass nach den Restaurants seit Anfang dieser Woche nun auch Kneipen und Bars wieder ihre Türen öffnen dürfen – natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln –, darf aber zumindest als positives Signal bewertet werden. Das sieht auch Bock so. „Wir freuen uns natürlich für unsere Kunden, dass nun auch diese wieder mit Einschränkungen öffnen dürfen und das normale Leben auch dort wieder einkehrt“, erklärt er. Und darauf darf man in den kommenden zwei Wochen getrost mit einem kühlen Glas Bier anstoßen!

Das müssen Sie für Ihren Restaurantbesuch wissen

Die Türen öffnen sich – unter neuen Bedingungen

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Welche gastronomischen Betriebe dürfen öffnen? Restaurants, Cafés und Biergärten können bereits seit Anfang Mai wieder Gäste bewirten, seit Anfang dieser Woche dürfen nun auch Kneipen und Bars wieder öffnen. Geschlossen bleiben müssen dagegen weiterhin Clubs, Diskotheken und auch Shisha-Bars.

Entscheiden Sie sich für den Besuch in einem der Restaurants, die auf dieser Seite aufgeführt sind.
Schneiden Sie den dazugehörigen Coupon mit einer Schere aus und nehmen Sie ihn bei Ihrem Besuch mit ins Restaurant.
Verzehren Sie dort pro Person mindestens Speisen im Wert von 10 Euro – und erhalten Sie als Dankeschön jeweils ein Glas Gilde Ratskeller vom Fass (0,3 Liter).
Der Gutschein ist jeweils für maximal zwei Personen einlösbar und gilt vom 12. bis zum ­26. Juni 2020.

Wie viele Plätze dürfen genutzt werden?

Die anfängliche Begrenzung auf 50 Prozent der Sitzplätze wurde inzwischen aufgehoben. Allerdings muss zwischen den Tischen weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern sein, der Abstand zum nächsten an einem Nachbartisch sitzenden Gast muss mindestens 1,50 Meter betragen. Daher können in vielen Gastronomiebetrieben weiterhin nur etwas mehr als die Hälfte der Tische besetzt werden.

Muss ich vorab einen Tisch reservieren?

Nein. Gäste werden zwar angehalten, vorab zu reservieren, um lange Warteschlangen vor Restaurants zu vermeiden, aber eine Reservierungspflicht gibt es nicht.

Allerdings müssen alle Gäste ihren Namen und ihre Telefonnummer im Restaurant registrieren lassen, zudem werden beim Betreten und Verlassen die Zeiten notiert, um im Nachhinein eine mögliche Infektionskette verfolgen zu können. Die Restaurants müssen die Daten drei Wochen lang vorhalten und dann löschen.

Mit wem essen gehen?

Mitglieder eines gemeinsamen Hausstandes dürfen gemeinsam am Tisch sitzen. Aber es ist auch erlaubt, mit Mitgliedern eines weiteren Hausstandes zusammen essen zu gehen – also mit einem befreundeten Pärchen oder einer befreundeten Familie. Dann muss auch der Abstand von 1,50 Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden. Eine Obergrenze der Personen gibt es in diesem Fall nicht. Das Mitglied eines dritten Haushalts darf aber weiterhin nicht mit am Tisch sitzen.

Muss man eine Maske tragen?

Für Gäste ist ein Mund- und Nasenschutz nicht vorgeschrieben, für das Servicepersonal dagegen schon. Viele Restaurants bitten ihre Gäste aber, auf dem Weg zu ihrem Tisch eine Maske zu tragen, wie es sonst auch beim Einkaufen üblich ist. Daher ist es sinnvoll, immer eine Maske dabei zu haben.