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Aktive Hilfe

Geringverdiener haben Anspruch auf Unterstützung

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Was ist, wenn im Alter das Geld nicht reicht? In bestimmten Fällen erhalten Betroffene staatliche Hilfe.

Drastische Einschnitte leider notwendig

Mit der Hilfsbedürftigkeit im Alter sorgt man sich um die Absicherung. Wer zukünftig nicht in den Rahmen der viel diskutierten Grundrente – 1.250 Euro für Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren – fällt, hat nach wie vor Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Eine solche wird allen hilfsbedürftigen Personen gewährt, sobald die Altersgrenze von derzeit 67 Jahren erreicht ist.Neben dem Regelbedarf berücksichtigen die Leistungen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, den Mehrbedarf zum Beispiel bei einer Gehbehinderung, sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch die Kosten für die Vollzeitpflege in einer stationären Einrichtung können übernommen werden. Zusätzlich erhält man Bekleidungspauschalen und einen Betrag für persönliche Bedürfnisse.

Mit Grundsicherung aufstocken – im Pflegefall Antrag stellen

Ist man pflegebedürftig im Alter, kann die Einstufung nach einem Pflegegrad erwogen werden, damit die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung möglich wird. Vorrangig bei der Einstufung nach fünf Pflegegraden ist die dauerhafte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bei der Gutachter-Beurteilung finden unter anderem Beweglichkeit, Kognition, Sprachverständnis, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsund therapiebedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung Berücksichtigung.

Der Pflegebedürftige kann für seine Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen, etwa durch Angehörige zu Hause, ein monatliches Pflegegeld beantragen. Ebenso sind Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Selbst wenn der Pflegebedürftige begrenzt in die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geht, kann das Pflegegeld vorübergehend anteilig fortgezahlt werden. Wird neben der Pflege durch einen Angehörigen auch die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen, können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden: Der Anspruch auf Pflegegeld vermindert sich dann um den Prozentsatz der genutzten Sachleistungen.

Pflegeeinrichtungen helfen mit Expertise auch in der schwierigen Zeit

Demenzerkrankungen häufen sich – Besuchseinschränkungen belasten betroffene Familien
 

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Niemand sollte in problematischen Situationen allein gelassen werden – aber Disziplin ist nötig. Foto: Wichmann, Pixelio.de

Mittlerweile gibt es laut der „Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.“ (DAlzG) rund 1,7 Million Demenzkranke in Deutschland. Diese Krankheit belastet die Betroffenen in der aktuellen Situation mehr denn je.

Drastische Einschnitte leider notwendig

Die DAlzG beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: Die teils gravierenden Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen sind für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz nur sehr schwer auszuhalten. Schon lange ist es normal und sogar notwendig, dass Angehörige wie auch zusätzliche Betreuungskräfte und ehrenamtliche Besuchsdienste, die Pflegekräfte im Heim unterstützen, die oft unterbesetzt sind und schon mit der Grundpflege an die Grenzen ihrer Kapazitäten gelangen. Und doch: Die drastischen Einschnitte sind leider notwendig um die Zahl der Corona-Neuerkrankungen zu reduzieren.

Seit Beginn der Corona-Pandemie erreichen uns Tag für Tag neue Nachrichten und wir alle sind zunehmenden persönlichen Einschränkungen ausgesetzt. Für Menschen mit Demenz, die die Situation nicht verstehen und nachvollziehen können, sind die Auswirkungen häufig noch belastender. Besuche werden weniger, liebgewonnene Begrüßungen finden nicht mehr statt, Menschen, die einem vertraut sind, gehen auf Abstand. Sie fühlen, dass ihnen etwas fehlt, sie fühlen sich allein.

Angehörige machen sich Sorgen

Jedoch leiden nicht nur die Betroffenen selbst, sondern insbesondere auch die betreuenden Angehörigen. Dazu sagt die DAlzG: Eine solche Krise, die wir aktuell durchleben, haben die meisten von uns noch nie erlebt. Dies verunsichert und wirkt bedrohlich. Auch Angehörige, die zu Hause pflegen, machen sich Sorgen, die Erkrankten zusätzlich zu gefährden. Selbstverständlich muss die Pflege auch im häuslichen Umfeld weiter stattfinden.

Wichtig zu wissen ist: Wenn Sie die jetzt besonders notwendigen Hygienemaßnahmen (z. B. gründliches Händewaschen) beachten und außerhalb Ihres häuslichen Umfeldes Abstand halten, wo es möglich und nötig ist, minimieren Sie das Infektionsrisiko. Informationen zu den richtigen Schutzmaßnahmen und den Anzeichen für eine mögliche Infektion finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Moderne Technik hilft bei Kommunikation

In vielen Pflegeheimen wird die Kommunikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Angehörigen per Telefon und Skype unterstützt. Auch Enkelkinder halten per Videotelefonie Kontakt zu den Großeltern, die sie derzeit nicht besuchen können. Fotos, selbst gemalte Bilder oder Sprachnachrichten bringen Grüße von den Liebsten in die Wohnungen. Es gibt auch eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich zu Hause gemeinsam beschäftigen und Menschen mit Demenz anregen kann. Musik, gemeinsames Singen oder Musizieren bringen Freude und Bewegung in den Tag. Einfache Musikinstrumente, wie eine Rassel aus Klopapierrolle und Linsen, lassen sich selber bauen.

Über Leihgroßeltern freuen sich Ältere und Kinder

Manche Senioren vermissen die Arbeit und das Gefühl, gebraucht zu werden. Sie kommen sich nutzlos vor und glauben, sie befänden sich seit dem Renteneintritt auf dem Abstellgleis.

Auf der anderen Seite finden sich junge Eltern, alleinstehende Mütter und Väter, die ebenjene Gratwanderung zwischen Beruf und Familie aktiv zu bewältigen haben – und daran viel zu oft scheitern. Das Jonglieren im Alltag, alles unter einen Hut zu bringen, begleitet von dem schlechten Gewissen, viel zu wenig Zeit für die Kinder zu haben. Bringt man beide Seiten zusammen, kann eine wundervolle Symbiose entstehen.

Solche Leihgroßeltern-Programme werden von den Kommunen sehr unterstützt. Man kann beispielsweise beim Jugendamt nachfragen oder sich auf die Suche nach Anlaufstellen im Internet begeben.

Ganz nebenbei lässt sich mit dieser schönen Zeitgestaltung auch die Rente ein wenig aufstocken. Wichtig: Um als Leih-Oma beziehungsweise Leih-Opa infrage zu kommen, ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis notwendig.

Eine Altersgrenze gibt es für gewöhnlich nicht. Wer nicht mehr ganz so fit ist, um einen jungen Wirbelwind auf dem Spielplatz im Zaum zu halten, der kann mit älteren Kindern puzzeln, lesen oder Memory spielen. Grundsätzlich geht es darum, einfach da zu sein und gemeinsam Zeit zu verbringen.