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Steuerberatung und Rechtshilfe

Fortbildungen steuerlich geltend machen und profitieren

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Bei fachlich unspezifischen Weiterbildungen muss plausibel begründet werden, warum die jeweiligen Befähigungen für den Beruf relevant sind. Foto: Pexels

Fort- und Weiterbildungen sind Investitionen in die berufliche Zukunft. Aus diesem Grund steht das Finanzamt diesen Kosten ziemlich kulant gegenüber. Fortbildungskosten fallen unter die Werbungskosten und sind in der Regel in voller Höhe absetzbar.Dennoch sollte man einige Aspekte kennen, damit man seine Fort- und Weiterbildungen problemlos steuerlich geltend machen kann. Wichtig ist, dass es sich um Fortbildungen handelt, die im direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen. Hierzu zählen grundsätzlich folgende: Berufsrelevante Weiterbildungen wie Seminare und Kurse, Umschulungen, ein Aufbau- beziehungsweise Zweitstudium sowie ein Studium oder eine zweite Ausbildung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung.Bei fachlich unspezifischen Weiterbildungen wie Rhetorik- oder Persönlichkeitstrainings muss man hingegen plausibel begründen können, inwieweit diese Skills für den Beruf relevant sind. Ein Rhetorik-Seminar ist für einen Lageristen weit schwerer zu rechtfertigen, als es für einen Manager der Fall ist. Ähnlich verhält es sich mit Sprachkursen. Sofern branchenspezifisches Vokabular in einer berufsrelevanten Sprache erlernt wird, akzeptiert das Finanzamt diese Abschreibung. Für eine Kassiererin, die Asiatisch lernt, wird das problematisch. Über die reinen Fortbildungskosten hinaus lassen sich Arbeitsmaterialien, eventuell anfallende Reisekosten und Aufwendungen für notwendige Literatur steuerlich absetzen. Man sieht: Hierzulande profitiert man von Weiterbildungen zweifach. lps/AM   

Auch einige Materialien und Reisekosten lassen sich anrechnen