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Abitur, was Dann?

Flexibel bleiben: Was für die Ausbildungssuche jetzt wichtig ist

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Gemeinsame Übungseinheiten an technischen Geräten werden Azubis aufgrund von Corona wohl vorerst nicht erhalten. Die meisten Ausbildungen sind aber trotzdem nicht in Gefahr. Foto: iStockphoto.com/industryview

Haben Praktikanten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Wie sieht es mit ihren Ausbildungsplätzen aus – und wie beeinflusst die Krise die Stellensuche? Die wichtigsten Fragen und Antworten:Müssen sich Jugendliche Sorgen um ihren Ausbildungsplatz 2020 machen?Für das Ausbildungsjahr, das klassischerweise im September beginnt, haben schon viele Jugendliche einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Der kann sowohl vom Betrieb als auch vom Azubi vorzeitig gelöst werden.„Wenn man das große Ganze betrachtet, ist der Ausbildungsmarkt aber erst mal relativ stabil“, sagt Steffen Hell vom Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit in der Region Berlin-Brandenburg. Hell geht davon aus, dass insbesondere zum Start ins neue Ausbildungsjahr im September der Großteil der Betriebe wieder im Normalbetrieb laufen kann. Es gebe aber durchaus Unterschiede zwischen den Branchen. Laut Daniel Gimpel von der DGB Jugend ist es aktuell noch schwer abzuschätzen, wie sich der Ausbildungsmarkt entwickeln wird. „Die Gefahr ist aber durchaus groß, dass es zu einem Einbruch des Angebots und auch Entlassungen kommt“, sagt der Referent für Berufsausbildung. Gegenmaßnahmen seien jetzt gefragt.

Kurzarbeit, eingeschränkter Betrieb, Einsparungen: Die Corona-Krise trifft den Arbeitsmarkt hart. Sorgen bereitet das Schülerinnen und Schülern, die kurz vor dem Abschluss stehen.

Wie sieht es in den besonders betroffenen Branchen aus?

Hier kann die Ausbildungsplatzsuche schon schwieriger werden. Hell zufolge geben einige Unternehmen der Gastronomie-, Hotel-und Tourismusbranche derzeit an, dass sie ihre Ausbildungstätigkeiten für ein Jahr pausieren müssen. „Das Stellenangebot für angehende Hotelfachleute etwa ist also durchaus verkleinert.“ Gleiches gelte für die Veranstaltungs- und Kreativbranche.

Was können Jugendliche tun, wenn ihr Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wird?

Auch wenn der Großteil des Ausbildungsmarkts relativ stabil dasteht, gebe es Fälle, in denen Ausbildungsverträge gelöst werden, bestätigt Daniela Wilke, Berufsberaterin bei der Bundesagentur für Arbeit in der Region Berlin-Brandenburg. „Die Jugendlichen können sich in einem solchen Fall bei der zuständigen Jugendberufsagentur melden und zusammen mit den Berufsberatern nach anderen offenen Stellen oder alternativen Berufsbildern suchen.“

Sie rät allen, die bereits einen Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen haben und besorgt sind, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen. „Man kann ruhig fragen: Bleibt es bei dem, was wir vereinbart haben?“

Kann ich dieses Jahr überhaupt noch einen Ausbildungsplatz finden?

Ja. Besonders viele kleinere Unternehmen suchten auch erst im Juni oder Juli aktiv nach Auszubildenden, sagt Hell. Aber auch große Unternehmen, etwa Einzelhandelsketten, zeigten sich verstärkt flexibel. „Spätestens jetzt sollte man aber mit der Suche beginnen.“

Generell gilt: Je früher man mit der Suche anfängt, desto besser: „Wir raten den Jugendlichen eigentlich immer, sich spätestens ein Jahr, bevor sie aus der Schule kommen, intensiv mit ihren Ausbildungswünschen zu beschäftigen“, so Wilke.

Auch Gimpel geht davon aus, dass „Ausbildungen wie geplant durchgeführt werden, wo sie angeboten werden“. Es werde zudem viel darangesetzt, dass aktuell laufende Ausbildungen fortgesetzt werden – auch wenn dafür zum Beispiel Ausbildungspartnerschaften zwischen Betrieben nötig sind.

Wie sieht die Situation für Jugendliche mit schlechten Noten aus?

„Die Chancen sind nicht radikal schlechter geworden“, so Hells Einschätzung. Gerade im handwerklichen Bereich seien bislang auch weiterhin viele Ausbildungsplätze offen. Eine Verknappung des Angebots sieht er etwa im Tourismusbereich oder auch in der Hotellerie. „Viele Jugendliche, die ein Auslandsjahr geplant hatten, streben jetzt ebenfalls in den Ausbildungsmarkt – und interessieren sich auch für diese Bereiche.“ Da hätten Schülerinnen und Schüler mit Abitur oft bessere Chancen.

Die Zensuren seien aber für viele Arbeitgeber gar nicht mehr allein entscheidend, sagt Wilke. Gerade in den Berufen, in denen Azubis stark nachgefragt sind, seien die Unternehmen auch offen, Schüler mit schwächeren Abschlüssen einzustellen.

Etwas kritischer ist Daniel Gimpel: Sollte es in Zukunft einen Knick im Ausbildungsangebot geben, werde es für diejenigen noch schwerer, die einen Hauptschulabschluss haben. Er rät, sich in jedem Fall bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden und die Berufsberatung in Anspruch zu nehmen.

Was, wenn es mit dem Ausbildungsplatz gar nicht klappt?

Wenn es mit der Wunschausbildung erst mal nicht klappt, müssen Jugendliche nicht aufgeben. „Es gibt immer parallele Wege, die ich gehen kann“, sagt Hell. So können Jugendliche es zunächst mit einer anderen Ausbildung versuchen.

„Und wenn ich merke: 2020 wird das alles gar nichts mehr, dann kann ich mir auch das Jahr für einen Zeitpuffer geben.“ Nutzen lasse sich der etwa für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr sowie für einen Bundesfreiwilligendienst. Sein Rat: Flexibel agieren und nicht auf eine Option versteifen.

Außerdem biete die Bundesagentur verschiedene berufsvorbereitende Maßnahmen an. „Da können sich Jugendliche dann zum Beispiel erst mal in verschiedenen Branchen ausprobieren“, erklärt Wilke. Der Beraterin zufolge sollten sich Jugendliche auch immer vor Augen führen: „Eine Ausbildung ist nicht der Beruf, den ich die nächsten 40 Jahre ausüben muss.“ dpa

Haben Praktikanten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

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Die im Praktikum erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse werden in einem Arbeitszeugnis festgehalten. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-mag

In einem Praktikum ein paar Wochen Berufserfahrungen sammeln zahlt sich finanziell meistens nicht aus. Zumindest für künftige Bewerbungen kann sich die Zeit aber trotzdem lohnen. Denn auch Praktikanten haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

„Praktikanten sind in vielen Fällen keine echten Praktikanten, sondern Arbeitnehmer“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Das ist dann der Fall, wenn sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben – und nicht ein Ausbildungsverhältnis, wie es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist. Wie alle anderen Arbeitnehmer haben sie dann nach Paragraf 109 der Gewerbeordnung auch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Grundsätzlich gebe es zwar Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und echten Praktikanten, die eher zu reinen Ausbildungszwecken im Unternehmen sind. Auf den Zeugnisanspruch hat das laut Oberthür aber keine Auswirkungen.

Denn: Auch für „echte“ Praktikanten ergibt sich der Zeugnisanspruch aus Paragraf 16 des BBiG. Ähnlich wie ein Zeugnis für Arbeitnehmer enthält dieses Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Verlangen seien auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.