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Aktive Hilfe

Essentielle Hilfsmittel: Dafür zahlen die Kassen

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Diverse Hilfsmittel halten mobil und tragen zum Sozialleben bei.

Für manche Menschen ist das Alltägliche wie essen, trinken, kochen und ankleiden mit Schwierigkeiten verbunden. Somit sind sie auf einige Hilfsmittel angewiesen. Die Kranken-oder Pflegekassen kommen für viele Dinge auf. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen wurde auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben der Pflegeversicherung erstellt und listet jene Hilfsmittel auf, auf die hilfebedürftige Menschen Anspruch haben. Sofern eine medizinisch notwendige Gehhilfe benötigt wird, lassen sich Gehbock oder Rollator auf Rezept verordnen. Diese Gehilfen bieten nicht nur eine beständige Beweglichkeit, sondern tragen überdies zum aktiveren Sozialleben bei.


Neben dem regelmäßigen Einkauf sind Verabredungen mit Freunden, ein Spaziergang in der Natur oder ein Besuch in einem Seniorenzentrum ebenso möglich. Geht der Hilfebedarf jedoch über die Gehilfe hinaus, so können diverse andere Hilfsmittel eine immense Unterstützung darstellen. Um das eigene Leben möglichst lange selbstständig bewerkstelligen zu können, wurden Hilfen für das Essen, Trinken, Kochen, Greifen sowie für das Ankleiden und die Körperpflege entwickelt.

Griffverdickungen und Griffverlängerungen für Essbesteck sowie Griffe für Trinkgefäße machen das Mahl wieder komfortabel. Rutschfeste Unterlagen für Koch- und Schneidebretter sorgen für die Reduzierung des Verletzungsrisikos beim Kochen. Greifhilfen können für das Aufdrehen der Wasserhähne oder das Öffnen des Kleiderschrankes genutzt werden. Anziehhilfen beinhalten beispielsweise Knöpfhilfen und Instrumente für das Anziehen von Strümpfen und Strumpfhosen. Unter die Körperpflegehilfen fallen Halterungen für Zahnbürste, Rasierapparat und Fön. Die hier genannten Hilfsmittel können mittels Rezept verordnet Diverse Hilfsmittel halten mobil und tragen zum Sozialleben bei. werden. lps/AM