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Eine Rettungsgasse kann Leben retten

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Im Fall eines Staus muss eine Rettungsgasse für Rettungsfahrzeuge gebildet werden. Foto: ADAC – Otto/dpp Autoreporter

Spanien, Italien oder Südostasien – die Deutschen reisen in den Sommerferien oft viel und weit. Im Corona-Sommer 2020 allerdings wird es eine Ausnahme geben. Obwohl die beliebten Teutonengrills auf Mallorca oder an der Adria wieder erreichbar sind, werden es viele Sommerfrischler vorziehen, in Deutschland zu bleiben.Und viele Urlauber werden eher mit den eigenen Autos an die Ostsee oder die Berge fahren als mit dem Zug oder einem Bus. Es könnte also zu Ferienbeginn voll werden auf deutschen Autobahnen. Umso wichtiger ist es, dass sich Autofahrer an die Regeln halten – insbesondere an eine, die Leben retten kann: die Rettungsgasse. Wenn es auf der Autobahn zu einem Unfall kommt, steht der Verkehr oft kilometerweit. Hier beginnt das Problem für die Rettungskräfte, die am Unfallort lebenswichtige Hilfe leisten müssen. Feuerwehr, Rettungswagen und THW müssen zum Ort des Geschehens ebenfalls über die Autobahn und durch den Stau, um den Unfallort zu erreichen.

Autofahrer müssen sich an Vorschrift halten – Bei Nichtbeachtung drohen seit Kurzem drastische Strafen

Dabei geht es um Minuten, die ein Leben retten können. Oft werden aber gerade diese Minuten vergeudet, denn die Autofahrer im Stau denken selten daran, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist sie seit den Achtzigerjahren Pflicht. Seitdem sind auch die Bußgelder bei Nichtbefolgung deutlich erhöht worden, zuletzt in diesem April. Zurzeit ist man mit mindestens 200 Euro dabei, sollte man bei einem Stau keine Rettungsgasse bilden. Sollten dadurch sogar Dritte gefährdet sein, erhöht sich die Buße auf 300 Euro. Bei einem entstandenen Sachschaden, bekommt man 320 Euro aufgebrummt. In allen Fällen kommen noch zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot oben drauf.

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Die Adressen dieser Autohäuser und Werkstätten im Nordwesten der Region Hannover finden Sie auf dieser Seite.

In der Straßenverkehrsordnung ist das Bilden einer Rettungsgasse genau beschrieben. Bei zweispurigen Straßen ist die Gasse in der Mitte zu bilden. Bei dreispuriger Verkehrsführung muss die Gasse zwischen der linken und der mittleren Spur frei bleiben. Das bedingt bereits beim Heranfahren an den Stau Umsicht, denn wenn die Autos erst stehen, ist eine Rettungsgasse schwer zu bilden. Es gilt also bei der Annäherung an den Stau, je nach Fahrspur, am linken oder rechten Rand zu bleiben. Dazu sollte unter Nutzung der Warnblinkanlage ein Abstand von mindestens zehn Metern zum Fahrzeug davor gelassen werden, damit man im Notfall noch reagieren kann.

Auf keinen Fall darf man die entstehende Gasse nutzen, um weiter im Stau voranzukommen. Auch das Folgen der Rettungsfahrzeuge ist nicht erlaubt. Ein Vorfahren auf der Standspur ist ebenso untersagt wie das Nutzen von „Abkürzungen“, etwa über Rasthöfe oder Ab- und Auffahrten in Autobahnkreuzen.

Eines allerdings ist erlaubt: Wer an der nächsten Ausfahrt die Autobahn verlassen will, kann den Standstreifen ab der 300-Meter-Bake nutzen, um am Stau vorbei zur Ausfahrt zu fahren. Dabei sollte immer der rechte Blinker gesetzt sein.