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AKTIV UND GESUND IM ALTER

Die richtige Ernährung für die besten Jahre

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Eine ausgewogene Ernährung ist in jeder Lebensphase wichtig.

Essen bringt Genuss und lebensnotwendige Nährstoffe

Die Nahrung ist ein wichtiger Bestandteil während unseres ganzen Lebens. So sollte auch in höherem Alter eine besondere Aufmerksamkeit auf eine nährstoffreiche Ernährung gelegt werden.

Für die jeweiligen Entwicklungsstadien sieht diese im Laufe des Lebens meist jeweils etwas anders aus. So werden in den reiferen Jahren neben dem essenziellen Lebenselixier Wasser vor allem Milchprodukte für die Kalziumproduktion im Körper benötigt. Dies unterstützt die Stabilität der Knochen und kann so altersbedingten Brüchen vorbeugen. Auch die Zufuhr von ausreichend Vitaminen für die Aufrechterhaltung des eigenen Immunsystems ist wichtig, da dies in späteren Lebensjahren geschwächt sein kann. Wahre Vitamin-Booster stellen beispielsweise grüne „Smoothies“ dar. Diese bestehen zu einem Teil aus Wasser, zu einem Teil aus grünem Gemüse und Salaten sowie zu einem Teil aus Obst. Diese Kombination wird mithilfe des Mixers püriert, sodass ein Getränk entsteht, welches nach individuellen Vorlieben verändert werden kann. Enthalten sind viele wertvolle Mineralstoffe und Vitamine aus Obst und Gemüse. Somit kann auch bei weniger großem Appetit auf Mahlzeiten oder eventuell unregelmäßiger Nahrungsaufnahme ein guter Nährstoffhaushalt aufrechterhalten werden.

Generell ist eine ausgewogene Ernährung in jedem Alter wichtig, um dem Körper die lebensnotwendigen Bausteine liefern zu können. Spezielle Ernährungsberater bieten viele Tipps und Informationen, wie auch im Alter mit einfach zuzubereitenden Gerichten wichtige Bausteine dem Körper zugeführt werden können. lps/ML

Formen der Pflege: Von Kurzzeit - bis Verhinderungspflege

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Um weiterhin eine gute Pflege in den eigenen vier Wänden gewährleisten zu können, ist es legitim, sich für verschiedene Situationen eine andere Pflegeperson zur Entlastung zur Seite zu holen.

Die Übernahme der Pflege eines Familienmitgliedes wird teilweise als selbstverständlich empfunden, da ein Pflegeheim nicht direkt in Frage kommt. Nicht zu vergessen sind die verschiedensten Herausforderungen für den, der sich dieser Aufgabe annimmt. Daher gibt es unterschiedliche Möglichkeiten kurze (Aus-)Zeiten zu überbrücken. Die Gründe dafür können natürlich variieren.

Zum einen gibt es die Kurzzeitpflege. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Pflege vorrübergehend nicht gewährleistet werden kann. Gründe dafür können sein, dass die Pflegeperson in den Urlaub fährt oder selbst einen Krankenhausaufenthalt hat, also kurzzeitig verhindert ist den/die Angehörige zu pflegen. Zum anderen gibt es die Tages- und Nachtpflege. Diese hat eine doppelte Funktion: Einerseits handelt es sich um einen intensive Beschäftigung der pflegebedürftigen Person beispielsweise in Form von Therapie. Andererseits dient diese Form der Pflege auch zur kurzfristigen Entlastung für die Pflegeperson. Das bedeutet, an diesen Tagen können sich Pflegende Zeit nehmen für Dinge, die sie normalerweise im Pflegealltag nicht bewerkstelligt bekommen und gleichzeitig bekommen sie die Möglichkeit, nachts einmal durch- und auszuschlafen. Eine weitere Form, die sich gewissermaßen ebenso auf die Entlastung der Pflegenden bezieht wie die anderen Optionen, nennt sich Verhinderungspflege. Dies kann stunden- oder tageweise beantragt werden, sodass pflegende Angehörige eigene Arzttermine oder ähnliches wahrnehmen können beziehungsweise die Möglichkeit bekommen, in den Urlaub zu fahren.

Die verschiedenen Formen der Pflege oder Unterstützungsangebote sind sehr umfangreich. Dabei geht es letztendlich darum, dass man nicht allein ist in dieser Situation und Hilfe in Anspruch nehmen kann. lps/Str

Steuerpflicht für Rentner: Wer muss 2020 zahlen?

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Handwerksleistungen und Putzhilfen kann man von der Steuer absetzen.

Jedes Jahr im Juli erfolgt seitens der Bundesregierung eine Rentenanpassung. So sollen gemäß dem Entwurf des Rentenversicherungsberichtes 2019 zum Juli 2020 die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent steigen, in Ostdeutschland um 3,92 Prozent. Angesichts des zu erwartenden Plus in der Geldbörse könnten einige Rentner steuerpflichtig werden, die es zuvor nicht waren.

Auch Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Die gute Nachricht: War der Grundfreibetrag 2019 noch bei 9168 Euro pro Jahr angesiedelt, soll er für 2020 auf 9408 Euro steigen. Für Verheiratete gilt entsprechend der doppelte Betrag.

Die Höhe der Besteuerung hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Ist man beispielsweise 2019 in Rente gegangen, müssen fortan 78 % der Rente versteuert werden, für das Renteneintrittsjahr 2020 80 Prozent. Wer danach das Renteneintrittsalter erreicht, wird mit einer sukzessiven Reduzierung des Freibetrags um einen Prozent pro Jahr rechnen müssen – bis bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 die Rente zu hundert Prozent versteuert werden muss.

Außergewöhnliche Belastungen für beispielsweise Medikamente, Prothesen oder die Betreuung im Pflegeheim, Pflegekosten et cetera können steuerlich absetzbar sein, sofern diese nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden. Auch für die Kosten einer Kur, einer Augenoperation oder sonstige Arztkosten gibt es unter Umständen steuerliche Entlastungen. Greifen Rentner auf haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfen oder auf Handwerker zurück, können diese ebenfalls dem Fiskus gegenüber geltend gemacht werden.