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Helfer in schweren Stunden

Dauergrabpflege entlastet Angehörige dauerhaft

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In enger Absprache mit ihren Auftraggebern pflegen Friedhofsgärtner die letzte Ruhestätte. Foto: GdF, Bonn

Wünsche festhalten

Wer einen Pflegevertrag bei seinem Friedhofsgärtner abschließt, hat mit Sicherheit das ganze Jahr ein gut gepflegtes Grab. Neben Jahrespflegeverträgen bietet Ihr Gärtner am Friedhof auch Dauergrabpflege als Serviceangebot an.In Deutschland sichern rund 4000 Friedhofsgärtnereien in 23 Treuhandstellen und Genossenschaften für Dauergrabpflege, die gute und zuverlässige Pflege für eine Vielzahl von Grabstätten. Mit dem Serviceangebot Dauergrabpflege können alle wichtigen Entscheidungen individuell rund ums Grab getroffen werden.Ob lediglich die Grabpflege, inklusive Gießen, der Grabschmuck oder die Grabgestaltung übernommen werden sollen: Diese Arbeiten kann der Friedhofsgärtner gerne für Sie übernehmen. Friedhofsgärtner wissen genau, was wann im Jahr zu erledigen ist und beraten gerne. Individuelle Wünsche können in den Dauergrabpflegevertrag aufgenommen werden.

Friedhofsgärtner bieten einen zuverlässigen Service

Über die Vorteile von Dauergrabpflegeverträgen kann ihr Friedhofsgärtner viel berichten. Die Beweggründe für den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages sind vielseitig.

Oft fehlt die Zeit sich sorgfältig um das Grab der Lieben zu kümmern. Heute leben auch viele Angehörige oft nicht mehr am selben Ort der Grabstelle. Eine Grabstätte aus der Ferne zu pflegen ist nicht einfach. Nach dem Tod eines geliebten Menschen, ist das Serviceangebot Dauergrabpflege eine gute Möglichkeit. So wird über den am Ort der Ruhestätte ansässigen Friedhofsgärtner ein Vertrag abgeschlossen. Das eingezahlte Kapital wird bei der Treuhandstelle/Genossenschaft sicher und nach festen Kriterien angelegt. Neben der Verwaltung der Verträge, kontrolliert die Treuhandstelle/Genossenschaft regelmäßig die ausgeführten Arbeiten und zahlt jährlich an die Friedhofsgärtnereien die vereinbarten Summen aus. So können sich Angehörige bei Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages auf qualifizierte Friedhofsgärtner verlassen, die sich stets professionell um die Gräber kümmern. Leistungsumfang und Ruhefrist entscheiden Sie als Kunde ganz individuell. Abhängig von der Größe und Lage der späteren Grabstelle kann der Aufwand der Dauergrabpflege für die gesamte Laufzeit kalkuliert werden.

Ein schön gepflegtes Grab ist ein Ausdruck tiefer Verbundenheit mit den Verstorbenen. Mit jedem Besuch der Grabstelle kann man sich an den ausgeübten Tätigkeiten der Friedhofsgärtner, wie beispielsweise an der saisonal wechselnden Bepflanzung, erfreuen. Wer sich für die Dauergrabpflege bei einem Friedhofsgärtner entschieden hat, kann somit sorglos sicher sein, eine gute Wahl getroffen zu haben.

Wünsche festhalten

Nach einem Todesfall kommt auf die Angehörigen eine Vielzahl an Aufgaben zu. Hier hilft es, wenn Verstorbene ihre entsprechenden Wünsche bereits zu Lebzeiten bestimmt haben.

Wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt, hat darüber hinaus die Gewissheit, dass die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen abläuft. Bei der eigenen Bestattungsvorsorge hilft der „Leitfaden für den Trauerfall“ des Vereins Aeternitas.

Für alle Fragen vom Beginn des Sterbens an über die Bestattungsform, die Grabstätte oder die Trauerfeier bis hin zum Gedenken nach dem Tod bietet der Leitfaden die Möglichkeit, Schritt für Schritt die eigenen Wünsche zu fixieren. Den Angehörigen dient er im Trauerfall als eine Art Handlungsanleitung. Freiraum bleibt dort, wo keine Einzelheiten festgehalten wurden. Hier können die Angehörigen selbst entscheiden. Der aktuelle „Leitfaden für den Trauerfall“ umfasst 54 Seiten und ist zum Preis von 9,50 Euro (zzgl. 1,55 Euro Versandkosten) bei Aeternitas erhältlich. Bestellen können Interessierte den Leitfaden unter Telefon (0 22 44) 9 25 37, per E-Mail an kontakt@ aeternitas.de und auf der Aeternitas-Website. www.aeternitas.de/inhalt/ publikationen