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Helfer in schweren Stunden - Region Süd-West

Corona-Pandemie bestimmt strengen Ablauf von Trauerfeierlichkeiten

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Eine Trauerfeier sollte einen würdevollen Rahmen haben. Foto: BDB

Die Pandemie bestimmt nach wie vor auch die Trauer. „Aktuell müssen auch alle Trauergäste und offiziellen Trauerbegleiter, wie zum Beispiel Geistliche oder Mitarbeiter der Bestattungsinstitute, Abstand halten und während der Trauerfeierlichkeiten durchgängig Mund-Nasenschutz tragen“, sagt Malte Lautenbach, Chef des gleichnamigen Bestattungshauses aus Hannover. Ganz wichtig ist auch, dass nur so viele Trauergäste in einer Kapelle zugelassen sind, wie es der Mindestabstand von 1,50 Meter zulässt. Wie viele Gäste das dann sind, dass wissen die jeweils zuständigen Verwaltungen, beziehungswiese kann über die Bestatter erfragt werden. Es gilt: Die Sitzplätze für Trauergäste sollten möglichst weit auseinander liegen. Auch hier sollte ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens eine weitere Person, oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand, dürfen enger zusammensitzen.Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Anteilnahme verzichtet werden. Dazu gehören beispielsweise: Umarmungen, Küsse, Händeschütteln sowie andere körperliche Kontakte. Auch auf dem Friedhof, zum Beispiel während des Beisetzens des Sarges oder der Urne des Verstorbenen, gilt die 1,5-MeterAbstandsregel.

Auf Berührungen verzichten und Abstand halten – Mund-Nasen-Bedeckungen sind nötig

Die Bestattungsarten Erdbestattung und Feuerbestattung bleiben derzeit frei wählbar. Angehörige können daher weiterhin entscheiden, ob sie Verstorbene in einem Sarg beerdigen, oder in einer Urne beisetzen lassen möchten.

Der Bund Deutscher Bestatter (BDB) mahnt auf seiner Homepage an, dass „trotz Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, sind Abschied und Trauer gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig“. Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier vor Ort, beziehungsweise auf dem Friedhof am Grab, unter freiem Himmel, teilnehmen können.

Die Bestattungsunternehmen unter dem Dach des BDB bieten aber auch Alternativen für trauernde Angehörige an. Dazu der BDB: „Folgende Möglichkeit sollte überlegt werden: Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.“ Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein. Der BDB empfiehlt: „Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.“

In welchem Rahmen Trauerfeiern stattfinden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Die derzeitigen Bestimmungen sowie die exakten Details für kennen die Bestatter vor Ort und geben gerne Auskunft. Die Bestatter haben eine Übersicht erhalten, wie viele Trauergäste in den jeweiligen Kapellen Platz finden. Es ist Aufgabe der Angehörigen, aber auch der von ihnen beauftragten Bestatter, regulierend auf die Anzahl der Trauergäste einzuwirken.

„Nach wie vor ist es möglich, das Angehörige Abschied am offenen Sarg nehmen können, allerdings nur in separat dafür vorbereiteten Räumlichkeiten bei den Bestattern, nicht während der Trauerfeier selbst“, sagt Malte Lautenbach. Das Bestattungsinstitut Gebr. Lautenbach verfügt über einen Abschiedsraum, der dafür vorgesehen ist. Auch hier gelten die entsprechenden Corona-Bestimmungen und Vorgaben.

Weitere Informationen sowie Hilfe zu allen Fragen rund um eine Trauerfeier und Bestattungen in Zeiten der Pandemie finden Angehörige und Interessenten bei allen Bestattungsunternehmen, die auf dieser Seite ihre Dienste anbieten.