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Endlich wieder geöffnet - Region Nord-West

Corona-Inzidenzwert fällt unter 100: Region Hannover präsentiert Lockerungen

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Einkaufen auf 12 000 Quadratmetern: Im Shopping-Plaza finden die Besucher und Besucherinnen auf drei Etagen mehr als 40 Geschäfte, dazu Arztpraxen, ein Fitnessstudio und mehr. Foto: Naumann

Pünktlich zum Frühjahrsbeginn werden die Coronabeschränkungen in der Region Hannover gelockert, weil der 7-Tage-Inzidenz die erforderliche Anzahl an Tagen unter dem Wert einhundert geblieben ist. Was dies im Einzelnen bedeutet ist aber gar nicht so leicht zu beantworten. Maßgeblich sind nämlich verschiedene amtliche Regelwerke.

Neue Regelungen gelten jetzt in Garbsen, Neustadt, Seelze und Wunstorf

Bisher galt für die Region Hannover der Paragraf 28b des Bundesgesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG), auch bekannt als „Bundesnotbremse“. Diese wurde gestern für die Region Hannover aufgehoben. Bis zum 30. Mai gelten nun die Regeln der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Region Hannover erlässt darüber hinaus sogenannte Allgemeinverfügungen.

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Viele Händler im ShoppingPlaza sind auf die Öffnung vorbereitet. Foto: Grätz

Das Wichtigste in Kürze

Der Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist Termineinkaufen möglich („Click and Meet“). Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist nur mit negativen Testnachweis, vollständiger Impfung oder Genesung zulässig. In allen Geschäften, auf deren Parkplätzen sowie auf Wochenmärkten gilt eine medizinische MDB-Pflicht.

Folgendes gilt für Friseure und körpernahe Dienstleistungen: Sofern das durchgängige Tragen einer medizinischen MNB nicht möglich ist, nur mit negativem Testnachweis.

Dies gilt für Zusammenkünfte: Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes, Kinder unter 14 Jahren frei, ebenso Begleitpersonen von Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. In öffentlichen Räumen ist die medizinische MNB dabei Pflicht.

Die Außengastronomie kann mit einem Hygienekonzept bis 23 Uhr öffnen. Der Zugang ist nur mit einem negativen Test, vollständiger Impfung oder Nachweis der Genesung möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen wieder auswärtige Gäste empfangen, sie müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen, ausgenommen sind nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden.