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BURGWEDELER HANDWERKER

Fertigstellung des Hauses fest definieren

Bild: Freepic
Bild: Freepic

Schlüsselfertiges Bauen“ bezeichnet Baumaßnahmen, die vom Baubeginn bis zur Fertigstellung des Objekts vom Auftragnehmer (Generalunternehmer oder Bauträger) zugesagt und bis zur „schlüsselfertigen“ Übergabe ausgeführt werden.

Eine eindeutige rechtliche Definition des Begriffs „schlüsselfertig“ besteht allerdings nicht. Die im Unterschiede Fertigstellungsgrad können deshalb ziemlich groß sein. Entscheidend ist die Bau- und Leistungsbeschreibung. Beieinigen Angeboten sind neben den Malerarbeiten auch Parkett- oder Dielenböden bzw. Bodenfliesen und andere Bodenbeläge, Einbauküche, Kamin und Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Gerärtehäuser und Gartenanlagen sowie diverse zusätzliche Elektroanlagen im Preis enthalten.

„Bezugsfertig“ sind Häuser auch dann, wenn Außenputz, Verklinkerung oder Außenanlagen noch fehlen. Die Bauleistungen für sogenannte Schlüsselfertig-Verträge werden häufig zu Pauschalpreisen ausgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen erscheinen in einer Leistungsänderungsliste und werden vom Bauträger gesondert in Rechnung gestellt.

Es liegt im Interesse des Käufers oder der Käuferin als Auftraggeber, sämtliche Pflichten und die Verantwortung zur termingerechten Fertigstellung auf den Auftragnehmer (den Bauträger) zu übertragen. Ips/AM