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Mieterhöhung durch Modernisierung

Mieterhöhung durch Modernisierung Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Effektive Maßnahmen müssen nicht teuer seine - ine Außenbeschattung schützt gegen Hitze. Foto: Africa Studio

Zulässig oder nicht? Vermieter müssen drei Monate vor Beginn der Arbeiten Bescheid geben

Ein ausgebautes Kabelnetz, ein neuer Fahrstuhl oder ein schickerer Balkon: Modernisierungsmaßnahmen in Mietshäusern werden immer häufiger. Vermieter dürfen in ihre Immobilien investieren und die Mieter an den Kosten beteiligen. Aber hierbei gibt es klare Grenzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt Mieter, damit Modernisierungen nicht zur Luxussanierung werden. Sobald Vermieter das Mietshaus oder die Wohnungen modernisieren, dürfen sie die Jahresmiete um höchstens acht Prozent anheben. Der Quadratmeterpreis wegen Modernisierung darf innerhalb von sechs Jahren um drei Euro monatlich steigen. Aber was genau fällt eigentlich unter Modernisierung? Zulässig sind solche Umlagen auf den Mieter nur, wenn die Investitionen eine bessere Bewohnbarkeit zur Folge haben. 

Dazu gehört beispielsweise eine Steigerung der Energieeffizienz, mit der Energie- und Wasserverbrauch langfristig reduziert werden. Luxussanierungen wie italienische Designerfliesen und teure Badewannen oder Luxusduschen im Badezimmer müssen Mieter nicht nur nicht zahlen, sie können diese sogar gerichtlich stoppen. Dafür ist genug Zeit, denn Vermieter sind rechtlich dazu verpflichtet, den Mietern mindestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten ein Ankündigungsschreiben zukommen zu lassen. In diesem Schreiben muss auch ersichtlich sein, um wieviel Euro die monatliche Miete voraussichtlich steigen wird. Allerdings sind Vermieter nicht verpflichtet, Angaben zu den zukünftigen Betriebskosten zu machen. lps/AM