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Helfer in der schweren Stunde

Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt

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Für eine würdevolle Bestattung sorgen die Unternehmen, die auf dieser Seite ihre Dienste anbieten: Helfer in schweren Stunden. Foto: BDB

Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff staatlicher Behörden sicher! Damit soll verhindert werden, dass im Falle eines Falles der Staat Zugriff auf Erspartes hat, das dem Zweck dient, eine angemessene Bestattungsvorsorge zu installieren.Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. setzt sich mit dieser Thematik auseinander und verweist auf seiner Homepage auf klare gesetzliche Vorgaben hin: „Oft versuchen Sozialämter ganz gezielt, Antragssteller zur Auflösung der Bestattungsvorsorge zu überreden, um beispielsweise Heimkosten zu decken. Das ist aber häufig nicht rechtens, wie verschiedene Urteile gezeigt haben. Die angemessene Bestattungsvorsorge ist geschützt.“ Der Fachverband verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2003 sowie des Bundessozialgericht aus dem Jahr 2008. Eine Vielzahl entsprechender Entscheidungen folgten.

Profis vor Ort sorgen im Trauerfall für kompetente Beratung und Hilfe in der Not

Bestattungsvorsorge entlastet

Bestatter bieten Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen. Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen.

Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.

Würdige Beisetzung gewährleistet

Die Bestattungsvorsorge umfasst die Kosten für die Bestattung, den Erwerb des Grabes einschließlich der Kosten für ein Grabmal und die Grabpflegekosten. Die angemessene Bestattungsvorsorge hat sich in erster Linie an den vorgesehenen Leistungen und an den ortsüblichen Kosten einer würdigen Bestattung zu orientieren.

Angeblich durch das Sozialamt pauschal zulässig erachtete Beträge sind ebenso unstatthaft wie eine Aufrechnung der Bestattungsvorsorge mit dem sogenannten Schonvermögen, also kleinen Barbeträgen, die jeder Bürger besitzen darf.

Geld zweckgebunden anlegen

„Es ist dabei allerdings wichtig, das Geld für die Bestattung zweckgebunden anzulegen“, sagt Malte Lautenbach, Bestattermeister aus Hannover. Es genüge nicht, die Summe einfach auf ein Sparbuch einzuzahlen, denn dies müsse bei Bedürftigkeit aufgelöst werden. „Eine sichere Anlage für Bestattungsvorsorgen bieten unter anderem die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur. Die Verträge zwischen Treuhand beziehungsweise Kuratorium, Bestatter und Vorsorgendem können von den Sozialämtern nicht angetastet werden.“

Berechtigte Ansprüche durchsetzen

Im Streitfall bieten die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur ihren Vorsorgekunden Rechtshilfe zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Sozialamt. „Diese Verfahren sind äußerst erfolgreich und es konnten schon viele berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden.“ Bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG kann der Vorsorgende die vereinbarte Summe als Treuhandvermögen sicher anlegen.

Kapital ist geschützt

Das eingezahlte Kapital ist durch die Bürgschaft eines namhaften deutschen Kreditinstituts zusätzlich geschützt. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. bietet gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung eine Bestattungsvorsorge als Versicherungsleistung an, die sowohl die finanzielle Situation und als auch die individuellen Wünsche der Betroffenen berücksichtigt.

In beiden Fällen ist das für die dereinstige Bestattung angelegte Geld sicher vor einem etwaigen Zugriff des Sozialamtes geschützt, wenn beispielsweise dessen Unterstützung durch eine Pflegebedürftigkeit notwendig werden sollte.