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Helfer in schweren Stunden

Bestattungskosten: Vergleich lohnt sich

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Es ist gesetzlich geregelt, wer für die Bestattungskosten aufkommen muss. Foto: Pixabay 

Beerdigungskosten setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: den Waren und Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens, den Zusatzleistungen der Auftraggeber wie beispielsweise Blumenschmuck sowie den Friedhofsgebühren und weiteren Entgelten. Der Bundesverband für Bestatter e.V. rät von besonders günstig angeworbenen Bestattungsangeboten ab, da in diesen häufig pauschalisierte Leistungen enthalten sind. Angehörige sollten sich zudem vorab einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Auch der Vergleich von Angeboten verschiedener Bestattungsunternehmen ist empfehlenswert. Wer die Bestattungskosten im Trauerfall zu tragen hat, ist gesetzlich geregelt. So sind diese von bestattungspflichtigen Angehörigen zu tragen. Die Definition, wer als ein bestattungspflichtiger Angehöriger gilt, variiert von Bundesland zu Bundesland, weshalb man sich in seinem jeweiligen Wohnort über die gesetzlichen Regelungen informieren sollte. Im § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist zudem festgelegt, dass Erben dazu verpflichtet sind die Beerdigungskosten zu übernehmen. Beauftragt ein Angehöriger oder Verwandter die Beerdigung, der jedoch gleichzeitig kein Erbe ist, ist es ihm rechtlich erlaubt, den Erben für die Kosten zu belangen. Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen finanziell nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, kann das jeweilige Sozialamt zur Unterstützung hinzugezogen werden. Sind keine Angehörigen oder Erben vorhanden oder nicht in der Lage, werden die Kosten von der entsprechenden Ordnungsbehörde des Sterbeortes übernommen. lps/Jm