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Bei kieferorthopädischer Behandlung wird Durchhaltevermögen belohnt

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Eine Korrektur der Zahn- und Kieferstellung erfordert Geduld, aber der Aufwand lohnt sich. Foto: AOK-Mediendienst

Nur wenige Menschen haben ein perfektes Gebiss. „Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers bei Kindern und Jugendlichen lassen sich häufig mithilfe von Zahnspangen korrigieren“, sagt Katja Kühler, Zahnärztin bei der AOK. „Dafür ist allerdings Geduld notwendig.“Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers können das Beißen und Kauen einschränken, das Sprechen erschweren, die Kiefergelenke belasten und manchmal sogar das Atmen beeinträchtigen. Sie können erblich bedingt sein, aber auch durch bestimmte Verhaltensweisen in der Kindheit begünstigt werden, etwa durch Daumenlutschen oder das Benutzen eines Schnullers über das dritte Lebensjahr hinaus.

Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers können mit Zahnspangen korrigiert werden

Eine Korrektur der Zahn- und Kieferstellung dauert in der Regel mehrere Jahre und erfolgt in zwei Schritten: In der ersten, aktiven Phase wird die Zahnstellung im Kiefer mithilfe von herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen korrigiert. In der zweiten Phase sorgt der Zahnarzt oder Kieferorthopäde dafür, dass die neu erreichte Zahn- und Kieferstellung stabil bleibt und es nicht zu einem Rückfall in die alte Position kommt.

Im Kindesalter ist der Kiefer noch formbarer

„Am erfolgreichsten sind kieferorthopädische Behandlungen im Kindesalter, da der Kiefer dann noch formbarer ist“, sagt AOK-Zahnärztin Kühler.

Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie medizinisch notwendig sind. Erwachsene haben nur in besonders schweren Fällen Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Voraussetzung dafür ist auch, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird. „Daher ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche über längere Zeit hinweg die Zahnspange wie empfohlen tragen und die Kontrolltermine einhalten“, sagt Kühler. In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen, das Wachstum der Kiefer noch nicht abgeschlossen ist und wenn der Zahnarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen eine Fehlstellung des Kiefers oder der Zähne festgestellt hat.

Der Zahnarzt überweist das Kind an einen Kieferorthopäden. Nach einer Untersuchung entscheidet dieser, ob und wie das Kind behandelt werden muss. Anschließend erstellt er einen Behandlungsplan und reicht ihn bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Ist der Behandlungsplan genehmigt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vorerst 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent müssen die Versicherten zunächst selbst aufbringen. Die Summe wird allerdings nicht auf einmal fällig, sondern die Eltern zahlen sie nach und nach an den Kieferorthopäden. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse den Eltern das Geld zurück. Unterziehen sich zwei oder mehr Kinder einer Familie einer kieferorthopädischen Behandlung, übernimmt die Krankenkasse ab dem zweiten Kind sofort 90 Prozent der Kosten und erstattet die übrigen zehn Prozent nach erfolgreicher Behandlung.

Originalrechnungen aufbewahren

„Bewahren Sie sämtliche Originalrechnungen des Kieferorthopäden auf, denn sie sind der Nachweis über Ihren gezahlten Eigenanteil“, rät AOK-Expertin Kühler.

Der Kieferorthopäde schließt die Behandlung mit einem persönlichen Gespräch ab und händigt dabei eine Abschlussbescheinigung aus.

Die Originale der Rechnungen und der Abschlussbescheinigung sollten Eltern bei ihrer Krankenkasse einreichen und ihre Bankverbindung nennen. Daraufhin erhalten sie ihren Eigenanteil zurück.